Wolfenbüttel/Braunschweig. Im Prozess um den Tod einer Krötensammlerin aus dem Landkreis Wolfenbüttel hat die Anklage vor dem Landgericht Braunschweig sechs Jahre Haft für den Beschuldigten gefordert, so berichten es verschiedene Medien.
Eigentlich hatte die Staatsanwaltschaft Anklage werden Mordes erhoben. Im Plädoyer wurde das Verhalten des Fahrers nun jedoch als Totschlag durch Unterlassen gewertet, so der NDR in einem Bericht. Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 14. März 2015 gegen 22 Uhr nach dem Genuss von erheblichen Mengen alkoholischer Getränke die 46-Jährige im fahruntüchtigen Zustand aus Unachtsamkeit mit seinem Auto erfasst und dabei tödlich verletzt zu haben (RegionalWolfenbüttel berichtete). Der Angeklagte soll nach dem Zusammenstoß angehalten haben. Nach seiner Aussage, habe er die verletzte Frau im Graben aber nicht gefunden. Er ist dann weitergefahren und hat die Polizei verständigt, nachdem er bei einem Bekannten angekommen wäre, beschreibt der NDR in einem Bericht die Ausführungen des Beschuldigten. Am Ort des Geschehens ließ er ein achtjähriges Mädchen zurück. Dieses war zusammen mit der Frau unterwegs gewesen. Das Urteil wird für den kommenden Montag erwartet.
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