Verkehrsberuhigung in Leinde: Tempo 30 nicht überall möglich

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Tempo-30-Zonen erfordern einige rechtliche  Voraussetzungen. Diese sind nicht in allen vom Ortsrat gewünschten Straßen gegeben. Symbolfoto: Alexander Panknin
Tempo-30-Zonen erfordern einige rechtliche Voraussetzungen. Diese sind nicht in allen vom Ortsrat gewünschten Straßen gegeben. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Leinde. Zur Verkehrsberuhigung hatte der Ortsrat Leinde bereits im September 2017 die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in verschiedenen Straßen gefordert. Wie die Stadt nun im Rahmen der Sitzung des Ortsrates am Mittwoch mitteilt, ist dies rechtlich nicht überall möglich.


Lediglich in der Bäckerstraße, Triftstraße und dem Strukweg sei die Ausweisung einer Tempo-30-Zone möglich. Dies soll dementsprechend auch beschlossen werden. Diese zusammenhängenden Gemeindestraßen seien keine Hauptverkehrsstraßen und dienten der Erschließung der dortigen Wohnbebauung. Da abseits von Hauptverkehrsstraßen zusammenhängende Wohnstraßen in der Regel als Tempo-30-Zone ausgewiesen würden, komme auch hier die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Betracht.

Dagegen komme auf der Kreisstraße im Bereich vor der Kindertagesstätte und auf der Crammer Straße die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nicht in Betracht, da dies Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes,- und Kreisstraßen) sowie Vorfahrtsstraßen seien. Allerdings werde hier ein Streckenverbot (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h) geprüft. Das Ergebnis soll dem Ortsrat zeitnah mitgeteilt werden.

Tempo-30-Zone in Sackgassen überflüssig?


In den Straßen Eulenstraße, Unter der Eiche und Kurzer Weg komme eine Tempo-30-Zone nicht in Betracht, da es sich um Sackgassen von geringer Verkehrsbedeutung und ohne weitergehende Verbindungsfunktion für den Fußgänger- und Radverkehr handele. 30-Zonen könnten nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Dies sei in einer Sackgasse fraglich.

Hier finde überwiegend bis ausschließlich Anliegerverkehr statt. Insoweit hänge die Akzeptanz und Erforderlichkeit einer Tempo-30-Zonen-Anordnung im Wesentlichen vom Verhalten der Anlieger ab, so die Verwaltung. In anderen Bereich ließen sich erfahrungsgemäß Anlieger, die in einer Wohnstraße nicht angemessen fahren, auch nicht durch Beschilderung in ihrer Geschwindigkeit beeinflussen.

Ausnahmen würden lediglich gemacht, wenn die betreffende Sackgasse für den Fußgänger- und Radverkehr eine wichtige weiterführende Verbindungsfunktion habe oder die Straße als Einbahnstraße ausgewiesen sei und durch die Einführung der Tempo-30-Zone die Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung erfolgen könne, so dass eine Verbesserung der Verkehrssituation für den Radverkehr entsteh. Dies sei hier nicht der Fall.


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