Verwaltungsgericht Göttingen lehnt Eilantrag von AfD-Kandidat ab

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag eines nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassenen AfD-Kandidaten abgelehnt.

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Wahllokal (Archiv)
Wahllokal (Archiv) | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

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Göttingen. Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Eilantrag eines nicht zur Bürgermeisterwahl zugelassenen AfD-Kandidaten abgelehnt. Das Gericht teilte am Dienstag mit, dass die 1. Kammer den Antrag am 31. August für unzulässig erklärt habe. Der Wahlausschuss der Stadt Herzberg am Harz hatte den Wahlvorschlag der AfD zur Bürgermeisterwahl am 13. September am 27. Juli einstimmig abgelehnt.


Zur Begründung hieß es, der Kandidat biete nicht die Gewähr dafür, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten. Der Mann ist Kreisvorsitzender der AfD Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand von "Generation Deutschland" in Niedersachsen. Die Kammer stützte ihre Entscheidung auf eine Regelung im Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz, wonach Entscheidungen im Wahlverfahren nur im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden können.

Der niedersächsische Gesetzgeber habe sich damit für einen nachgelagerten Rechtsschutz entschieden, gegen den keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestünden. Das Wahlprüfungsverfahren könne dazu führen, dass eine Wahl bei Fehlern wiederholt werden müsse.

Gegen den Beschluss kann der Antragsteller binnen zwei Wochen Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

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