Viele Wohnungseigentümergemeinschaften in Not

Die rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland können immer häufiger wichtige Entscheidungen nicht rechtzeitig fällen.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die rund 1,8 Millionen Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland können immer häufiger wichtige Entscheidungen nicht rechtzeitig fällen. Davor warnt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).


"Kleinere Eigentümergemeinschaften haben aktuell fast keine Möglichkeit, einen professionellen Verwalter zu finden", heißt es in einem Brief des Verbands an das Bundesjustizministerium (BMJ), über den die "Welt am Sonntag" berichtet. Grund sei der Fachkräftemangel. VDIV-Chef Martin Kaßler fordert deshalb ein Gesetz, das es den Eigentümern erlaubt, reine Online-Versammlungen abzuhalten und darin Entscheidungen fällen zu können. Das spare Zeit und ermögliche den Anbietern, trotz knappen Personals auch kleinere Eigentümergemeinschaften zu verwalten.

Komplexere Aufgaben im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung machten die Hausverwaltung immer aufwendiger, beklagt der VDIV in dem Brief. So müssten etwa nach der Verordnung zur mittelfristigen Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV) Gaszentralheizungen in Gebäuden mit mindestens zehn Wohnungen bis zum 30. September 2023 hydraulisch optimiert werden. "Vor dem Hintergrund der Anzahl an hydraulischen Abgleichen, des Personalmangels in Verwaltungen als auch bei den zu beauftragenden Unternehmen ist dies nicht umsetzbar", heißt es in dem Schreiben weiter. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im vergangenen Sommer ein Gesetz angekündigt, das reine Online-Versammlungen erlaubt.

Bis Jahresende hätte es einen Referentenentwurf geben sollen. Der liegt jedoch noch nicht vor. "Die Meinungsbildung zu weitergehenden Regelungen ist noch nicht abgeschlossen", teilte das Bundesjustizministerium auf Anfrage der "Welt am Sonntag" mit. "Nach derzeitiger Einschätzung ist jedenfalls eine gesetzliche Regelung zweckmäßig, wonach Wohnungseigentümerversammlungen einstimmig die Durchführung reiner Online-Versammlungen beschließen können."




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