Vollsperrung auf der B4: Warum die Umleitung nicht der kürzeste Weg ist

Es wurden bereits LKW-Fahrer zur Kasse gebeten, die die Abkürzung genutzt hatten. regionalHeute.de ging der Sache auf den (rechtlichen) Grund.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Meine. Aktuell ist die B4 zwischen Meine und Ausbüttel voll gesperrt. Die offizielle Umleitung sieht nicht den kürzesten Weg über Ohnhorst und Wasbüttel, sondern über Sülfeld und Calberlah vor. Damit sich zumindest LKW-Fahrer an die ausgegebene Route halten, wurde ein Durchfahrverbot für LKW mit dem Zusatz "Lieferverkehr frei" für den Bereich der Abkürzung verhängt. Dieses wurde auch bereits von der Polizei kontrolliert (regionalHeute.de berichtete). Wir nahmen dies zum Anlass einmal nachzufragen, wer über so eine Streckenführung entscheidet und was die ausschlaggebenden Kriterien sind.



"Eine Umleitungsstrecke für gesperrte Straßen wird in Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern der betroffenen Straßen erarbeitet und abgestimmt", teilt Dr. Annika Döweling, Leiterin des Landratsbüros mit. Im Rahmen einer umfangreichen Baumaßnahme inklusive Vollsperrung einer stark befahrenen Straße würden die betroffenen Kommunen angehört, sodass diese eventuell örtliche Besonderheiten in das Verfahren einbringen können.

Spritverbrauch spielt keine Rolle


"Der Umleitungsverkehr wird über Straßen geführt, welche aufgrund ihres Ausbaus die Verkehrsbelastung aufnehmen können", so Döweling weiter. Zu diesen zählten, bei der Umleitung einer stark befahrenen Bundesstraße, insbesondere Landes- und andere Bundesstraßen. Kreisstraßen seien zwar für den überörtlichen Verkehr zwischen Landkreisen gewidmet, jedoch nicht dafür ausgelegt, den Umleitungsverkehr einer stark befahrenen Bundesstraße aufzunehmen. "Aus diesem Grund wird der Verkehr über die L321 und L292 umgeleitet", erklärt die Abteilungsleiterin. Der erhöhte Spritverbrauch durch die mehr gefahrenen Kilometer der umgeleiteten Fahrzeuge werde nicht in die Auswahl der Umleitungsstrecke einbezogen.


Ähnlich äußert sich Heiko Lange von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Gespräch mit regionalHeute.de. Man stimme die Umleitungsführung mit den Betroffenen ab. Neben der Größe der Straßen spielte auch eine Rolle, ob Schulen, Kitas oder andere Einrichtungen an der Strecke liegen. Dies versuche man natürlich zu vermeiden. Lange betont, dass die Landesbehörde zwar im Findungsprozess beteiligt sei, die Entscheidung aber letztlich bei der zuständigen Verkehrsbehörde - in diesem Fall der Landkreis Gifhorn - liege.

Durchfahrtsverbot von Straßenverkehrsordnung gedeckt


Und was ist mit dem Durchfahrverbot? "Eine Verpflichtung zur Nutzung der Umleitung besteht nicht", betont Dr. Annika Döweling. Jedoch sei für einige Einfahrten ein LKW-Durchfahrtsverbot erlassen worden, um den Schwerlastverkehr nicht über die Kreisstraßen fahren zu lassen. Wie oben bereits angesprochen, seien diese für eine derartige Belastung nicht ausgelegt. "Gemäß Paragraph 45 der Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken beschränken oder verbieten", erklärt Döweling. Wörtlich heißt es dort "Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten." Als konkrete Beispiele werden unter anderem "zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße" und "zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen" genannt.


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