Vorsicht bei Gutscheinen: Grußkarte weg – Guthaben weg!

Im Fall von wunschgutschein.de sollten Beschenkte jedoch besser genau hinschauen, rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Symbolfoto
Symbolfoto | Foto: Anke Donner

Region. Ein Geschenk, mit dem sich fast jeder Wunsch erfüllen lässt? Genau das verspricht das Unternehmen wunschgutschein.de mit seinem Produkt. Einfach Wert und persönliche Grußkarte auswählen und bestellen. Anschließend kann der Gutschein online bei über 500 Partner-Shops eingelöst werden und bietet so eine große Auswahl. Blöd nur, wenn Beschenkte die vermeintliche Umverpackung direkt wegschmeißen. Denn: Der Gutscheincode befindet sich nicht auf dem beiliegenden kleinen „Gutschein“-Kärtchen.


Bei der Geschenkeschlacht unterm Weihnachtsbaum ist es schnell passiert: der Umschlag wird geöffnet, der mutmaßliche Gutschein im klassischen Kreditkartenformat landet auf dem Geschenkehaufen, die Karte meist im Müll. Im Fall von wunschgutschein.de sollten Beschenkte jedoch besser genau hinschauen. Der Code zum Einlösen befindet sich nämlich auf der Rückseite der personalisierten Grußkarte und nicht, wie leicht anzunehmen, auf der beiliegenden Karte mit dem Titel „Wunschgutschein“. „Da stellt sich einem schon die Frage, welche Funktion die kleine Gutscheinkarte überhaupt erfüllen soll“, sagt Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und meint: „Eine solche Verpackung empfinden wir als verbraucherunfreundlich. Der Hinweis kann sehr leicht übersehen werden. So ist das Risiko groß, dass die Grußkarte weggeschmissen wird – und damit bares Geld.“ Denn ist die Grußkarte erstmal weg, kommen Beschenkte nicht mehr an den Code – der Gutscheinwert verfällt.

Hält länger und garantiert einlösbar: der selbstgemachte Gutschein


Gutscheine sind meist das liebste Last-Minute-Geschenk. „Beschenkte sollten aber wissen, dass für kostenpflichtige Gutscheine die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, sofern nichts anderes mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Wer Weihnachten einen Gutschein erhält, kann diesen noch bis Ende 2026 einlösen“, erklärt Menold. Eine gute Alternative zu gekauften Gutscheinen ist ein selbstgemachter: Er ist persönlich, läuft nicht ab und enthält keine versteckten Codes, die ungenutzt im Müll landen können.


mehr News aus der Region


Themen zu diesem Artikel


Abfall