Trotz Kennzeichen unterm Hammer: Warum die Stadt diesen Roller versteigert

Ein Motorroller mit Versicherungskennzeichen steht auf dem Online-Portal der Stadt Wolfenbüttel zur Versteigerung. Wie kann ein zugelassenes Fahrzeug einfach unter den Hammer kommen, ohne dass der Besitzer informiert wird?

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Wolfenbüttel. Auf einem Online-Portal bietet die Stadt Wolfenbüttel Fundsachen zur Versteigerung an. Darunter auch ein Motorroller. Doch ein Blick auf die Bilder verrät: Der Roller hat ein Versicherungskennzeichen. Warum also kommt ein zugelassener Motorroller unter den Hammer und was ist mit dem Besitzer?



Bei dem angebotenen Fahrzeug handelt es sich um einen rot-schwarzen Motorroller des Typs SYM Orbit II, ausgestattet mit einer Frontscheibe sowie einem Topcase inklusive Helm in den Farben Gelb, Pink, Lila und Schwarz. Gestartet ist der Roller bei einem Gebot von 50 Euro, inzwischen liegen 13 Gebote vor, der Preis ist auf 71 Euro geklettert.

Doch warum landet ein Fahrzeug, das über ein erkennbares Versicherungskennzeichen verfügt, überhaupt in der Auktion? Wurde nicht versucht, den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen? Die Recherche führt über drei Stationen – und offenbart ein Geflecht aus Datenschutz, behördlichen Zuständigkeiten und logistischen Verzögerungen.

Die Versicherung: Datenschutz verhindert Direktabfrage


Der erste Ansatz zur Aufklärung führt zur Öffentlichen Versicherung Braunschweig, deren Logo auf dem Rahmen des Kennzeichens zu sehen ist. Pressesprecher Sebastian Heise bremst jedoch schnelle Hoffnungen auf eine einfache Halterabfrage. Versicherungen sei es aus Datenschutzgründen gesetzlich untersagt, Kundendaten an Fundbüros oder Privatpersonen herauszugeben. Man könne aber – sofern das Fahrzeug auch bei der Öffentlichen versichert ist – Kontakt zu dem Kunden aufnehmen und ihn auf die Versteigerung hinweisen, räumt Heise ein. Zudem stellt der Sprecher klar, dass ein Firmenlogo auf dem Rahmen oft nur ein Werbegeschenk sei und kein Beweis dafür, dass der Roller im Fundjahr tatsächlich dort versichert war.

Doch die Behörden hätten über andere Kanäle Zugriff auf die Daten, erklärt Sebastian Heise weiter. Denn der Versicherer meldet beim Verkauf eines Schildes alle Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Diese Daten könnten wiederum von den Behörden abgerufen werden.

Die Stadt: Wie das Fundbüro ermittelt und verfährt


Da die Versicherung mangels Datenauskunft und behördlicher Anfrage nicht weiterhelfen konnte, fragte regionalHeute.de direkt bei der Stadt Wolfenbüttel nach, wie man allgemein mit Fundsachen umgeht und ganz speziell mit dem Motorroller. Grundsätzlich bemühe sich das Fundbüro bei allen eingehenden Gegenständen darum, die rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Wie aufwendig sich diese Recherche gestaltet, hänge stark von der Art der Fundsache ab, erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein. Bei registrierten Gegenständen wie Fahrrädern mit Rahmennummer oder personalisierten Objekten gelinge die Zuordnung deutlich einfacher als bei anonymen Sachen wie Kleidung oder Spielzeug. Neben der aktiven Nachforschung setze die Verwaltung aber auch auf die Eigeninitiative der Verlierer, die sich im Bürgeramt erkundigen.


Generell gelte eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten ab Anzeige des Fundes. Während dieser Zeit kann der Eigentümer sein Eigentum geltend machen. Meldet sich niemand, können Finder die Sache beanspruchen – es sei denn, es handelt sich um Funde aus öffentlichen Einrichtungen oder von der Polizei. In diesen Fällen geht das Eigentum an die Stadt über, die die Gegenstände schließlich versteigert oder bei Wertlosigkeit entsorgt.

Von der Polizei zur Stadt


Im Fall des Motorrollers verwies die Stadt jedoch direkt an die Polizei. Der Hintergrund: Der Roller wurde bereits am 2. Oktober 2024 von der Polizei aufgefunden und erst knapp elf Monate später, am 9. September 2025, an das städtische Fundbüro übergeben. Da der Kommunalverwaltung im Gegensatz zur Polizei die rechtlichen und technischen Zugänge für KBA-Halterabfragen fehlen, müsse sich das Fundbüro bei Kraftfahrzeugen darauf verlassen, dass entsprechende Prüfungen vor der Übergabe abgeschlossen wurden.

Die Polizei: Halter ermittelt, aber unauffindbar


Polizeisprecherin Lia Marquardt bestätigt, dass der Roller nach dem Auffinden umgehend polizeilich überprüft wurde. Die Ermittlungen ergaben, dass das Fahrzeug kurz vor dem Fund verkauft worden war. Der neue, rechtmäßige Eigentümer konnte jedoch schlicht nicht ausfindig gemacht werden – womit das Fahrzeug rechtlich eine „unanbringliche Fundsache“ blieb.

Dass der Roller fast ein ganzes Jahr bei der Polizei lagerte, bevor er an die Stadt ging, begründet die Sprecherin mit internen logistischen Abläufen bei der Verbringung von Asservaten.

Nach der Übergabe an das Bürgeramt lief schließlich auch die städtische Frist ab. Da der Eigentümer unauffindbar blieb und Finderrechte entfielen, gehört der Roller nun der Stadt – und kommt rechtmäßig unter den virtuellen Hammer.

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