Niedersachsen. Ministerpräsident Stephan Weil hat am heutigen Freitag in einer Pressekonferenz angekündigt, dass es in Niedersachsen eine Weihnachtsruhe geben wird. Vom 24. Dezember bis zum 2. Januar wird dann unabhängig von den dann aktuellen Werten Warnstufe 3 gelten. Das bedeutet schärfere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich und die Schließung von Einrichtungen wie Diskos.
Private Zusammenkünfte werden während dieser Zeit nur mit maximal 25 Personen möglich sein, die alle geimpft oder genesen sein müssen. Tanzveranstaltungen darf es auch nicht geben. Die Gastronomie und die Hotels sollen aber generell geöffnet bleiben. Die genauen Details werden in der neuen Corona-Verordnung stehen, die nun am morgigen Samstag vorgestellt werden soll.
Die Regeln der Weihnachtsruhe im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte auf einen Haushalt plus zwei Personen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
- Private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
- Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember und dem 2. Januar sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind.
- Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten, ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
- Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt zukünftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.
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