Wenn es nicht weiter geht: Was tun bei defekten Bahnschranken?

Das lange Warten vor geschlossenen Schranken kann nerven. Doch eines sollte man auf keinen Fall tun.

von


Was tun, wenn die Schranke nicht wieder hoch geht? Symbolbild
Was tun, wenn die Schranke nicht wieder hoch geht? Symbolbild | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Wer kennt die Situation nicht: Man steht schier endlos vor einer geschlossenen Bahnschranke. Doch nicht immer ist es so wie zum Beispiel in Braunschweig-Riddagshausen, dass mehrere Züge mehr oder weniger kurz hintereinander die Strecke passieren, ohne dass die Schranken geöffnet werden. Manchmal bleiben die Schranken auch unten, und es tut sich nichts auf den Schienen - etwa bei einem technischen Defekt. Was man dann tun sollte, recherchierte regionalHeute.de.



"Auf keinen Fall rübergehen und rüberfahren", heißt es seitens der Polizei auf Anfrage. Sollte es wirklich dazu kommen, dass die Schranken über einen verhältnismäßig langen Zeitraum geschlossen sind, ohne dass ein Zug vorbei kommt, sei der erste Schritt der Griff zum Telefon, betont eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Hannover. "Wählt man die 110 und gibt den Fall bekannt, werden die notwendigen technischen Schritte eingeleitet".

"Gefahr für Leib und Leben"


Das bestätigte auch die Deutsche Bahn. So wäre das Überfahren des Bahnübergangs nicht nur ein Straftatbestand, sondern gelte auch als "ein gefährlicher Eingriff in den Bahnbetrieb" und stelle zusätzlich eine Gefahr für Leib und Leben dar, erklärt ein Unternehmenssprecher.

Überquert man den Bahnübergang trotz geschlossener Schranken müsse mit einem Bußgeld gerechnet werden, so die Polizei. Aber bereits die Gefahr, die dadurch entstehe, spreche gegen ein solches Vorgehen. Wer der Gefahr trotze müsse mit Bußgeldstrafen rechnen.

Die Strafen unterscheiden sich stark


Noch relativ günstig kommt man an Bahnübergängen davon, die lediglich durch ein Andreaskreuz gekennzeichnet sind. Obwohl vermutlich nicht weniger gefährlich, drohen hier bei Nichtbeachten der Wartepflicht oder des Vorranges des Schie­nen­fahr­zeuges 80 Euro und ein Punkt in Flensburg. Selbst bei Gefährdung (100 Euro, 1 Punkt) oder Sachbeschädigung (120 Euro, 1 Punkt) sind es nur unwesentlich mehr.

Anders sieht es bei Bahnübergängen mit Schranken und Lichtsignalanlage aus. Wird mit einem Fahrzeug der Bahn­übergang überquert, obwohl die Schranken sich gerade schließen oder ein rotes oder gelbes Blinklicht auf den nahenden Zug hinweist, müsse mit einem Bußgeld von 240 Euro gerechnet werden. Zusätzlich gebe es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Bei Gefährdung sind es 290 und bei Sachbeschädigung 350 Euro, Punkte und Fahrverbot bleiben gleich.

Das wird richtig teuer


Wird der Übergang überquert, obwohl die Schranken oder die Halbschranke geschlossen sind, wird es richtig teuer. Dann wird ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro bei zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot fällig. Auch Fußgänger, Radfahrer und andere nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer werden bei unerlaubtem Überqueren und geschlossener Schranke mit einem erheblichen Bußgeld bestraft. Die Höhe beträgt 350 Euro, Punkte und Fahrverbote gibt es allerdings nicht.

Nähere Informationen zum Verhalten an Bahnübergangen können dem Paragraphen 19 der Straßenverkehrsordnung entnommen werden.

Weitere gefährliche Situationen


Gefährlich werden kann es auch, wenn das Gegenteil eintritt: nämlich die Schranken nicht mehr runter wollen. Einen solchen Fall gab es im März dieses Jahres in Wolfenbüttel. Mehr hierzu lesen Sie hier.

Generell verboten ist es für Fußgänger, die Gleise außerhalb der gekennzeichneten Übergänge zu betreten. Welche Konsequenzen und Gefahren hier drohen, kann man hier nachlesen und im Video verfolgen.


mehr News aus der Region