Wie die Region sich entwickeln soll: Feilen an der Raumordnung

850 Stellungnahmen sind zum Entwurf des neuen Regionalplans eingegangen. Sie sollen in die nächste Version mit einfließen.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

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Region. Die Region soll wachsen und sich entwickeln – nur wie genau? Das soll das Regionale Raumordnungsprogramm ausformulieren. Dieses wird derzeit vom Regionalverband Großraum Braunschweig neu aufgestellt. Es gibt den Rahmen, damit Wohnen, Arbeiten, Natur, Landwirtschaft, Energie, Verkehr und viele weitere Nutzungen auf engem Raum Platz finden und gut neben- und miteinander funktionieren. Der Verband hatte dieses Programm öffentlich ausgelegt und daraufhin 850 Stellungnahmen erhalten, die jetzt in eine Überarbeitung des Programms einfließen könnten, teilt der Verband mit.



„Der Regionalplan unterstützt die Weiterentwicklung der Region“, so Verbandsdirektor Ralf Sygusch. Er sorgt für Verlässlichkeit, Transparenz und Ausgewogenheit, ermöglicht Investition und sichert gleichzeitig wichtige Räume für aktuelle und zukünftige Entwicklungen. „Dabei arbeiten wir im Spannungsfeld zwischen den einzelnen Interessen von z. B. Kommunen, Wirtschaft oder Forschung und der Anforderung, Flächen für Natur, Freizeit, Hochwasserschutz, übergeordnete Infrastruktur und andere Nutzungen vorzusehen. EU, Bund und Land machen uns dazu weitere Vorgaben, die ebenfalls zu beachten sind.“

Änderungen von erheblicher Bedeutung für Kommunen


Etwa ein Drittel der rund 850 eingegangenen Stellungnahmen zum ersten Entwurf kamen von Behörden, Kommunen, Verbänden oder Vereinen, der Rest kam von Bürgern. „Gerade von den Behörden und Kommunen haben wir einige wichtige Informationen bekommen. Vor allem für diesen systematischen und konzentrierten Informationsabgleich wurde die erste Auslegung durchgeführt“, erklärt Anna Weyde, Leiterin der zuständigen Abteilung Regionalentwicklung. „Wir prüfen die Informationen und wo die Kommunen und wir von anderen
Grundlagen ausgehen, werden wir in den Austausch gehen, sodass wir in der zweiten Auslegung

eine fundierte Planung haben.“

So ist etwa für die Kommunen in der Region wichtig, welche Städte und Gemeinden als „zentrale Orte“ gelten und welche nicht. Damit einher geht einerseits, welche Infrastruktur die Gemeinden vorsehen müssen. Als „Zentrum“ hat eine Gemeinde aber auch mehr Entwicklungsmöglichkeiten als Kommunen, die keine zentrale Funktion zugewiesen bekommen. Aufgrund der erheblichen Bedeutung für die Kommunen wird der Regionalverband mit ihnen vor der zweiten Auslegung über Grenzen und Möglichkeiten der Festlegungen im Regionalplan in den Dialog gehen.

Warum wurde das Regionale Raumordnungsprogramm jetzt neu aufgestellt?
Regionalpläne müssen aktualisiert werden, da die Region und die aktuellen Gegebenheiten sich immer weiterentwickeln. Demografischen Veränderungen, veränderte Ansprüche von Einwohnern und Wirtschaft sowie etwa neue technische Möglichkeiten bringen andere
Flächenbedarfe und die Anpassung von Infrastruktur mit sich. Die Erarbeitung des RROP ist zudem mit der Erarbeitung der Windenergieplanung abgestimmt. Eigentlich ist die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie Teil des RROP, sie kann aber
inzwischen als eigener Prozess durchgeführt werden und dies hat der Regionalverband auch gemacht. Dennoch musste die erste Auslegung des RROP stattfinden, solange die Windenergieplanung noch läuft.