200. Sitzung der Berufsbetreuer im Schloss Schliestedt

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| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Ihre 200. Sitzung nahmen die rund 25 Mitglieder des Arbeitskreises der Berufsbetreuer zum Anlass, im Schloss Schliestedt auf die vergangenen Jahre zurückzublicken. 

Dazu fanden sich die Mitglieder und viele Ehrengäste, darunter der ehemalige Direktor des Wolfenbütteler Amtsgerichts, Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey, im Spiegelsaal des Schlosses ein. Dort wurden die Gäste von Michael Götze, Diplom-Pädagoge und Sprecher des Arbeitskreises, herzlich empfangen.

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Arbeitskreis-Sprecher Michael Götze begrüßte die Gäste. Foto:



Götze, freute sich über die vielen vertrauten Gesichter und blickte auf die Anfänge der Arbeitsgruppe zurück, die sich im Juni 1995 auf die Initiative der Betreuungsstelle des Landkreis Wolfenbüttel und des Amtsgerichts Wolfenbüttel gründete. Der Pädagoge zeigte sich überaus erleichtert, dass man innerhalb des Arbeitskreises nicht mit Nachwuchsproblemen zu kämpfen habe und dankte den anwesenden Gerichtsvertretern aus Wolfenbüttel, Salzgitter, Goslar und Wolfsburg, sowie den vielen Einrichtungen für die unkomplizierte und enge Zusammenarbeit.

Sabine Resch-Hoppstock, Leiterin des Seniorenheims zeigte sich erfreut und geehrt, dass man das Jubiläum in ihren Gemäuern feierte, dankte ihrerseits für die hervorragende Zusammenarbeit und lobte das hohe Verantwortungsbewusstsein der engagierten Betreuer.

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Hielt die Festrede: Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey, Foto: Anke Donner)



Anschließend hielt der ehemalige Direktor des Wolfenbütteler Amtsgerichts, Prof. Dr. Karl-Dieter Pardey, die Festrede. Hier blickte der pensionierte Direktor auf die Arbeit der Berufsbetreuer zurück und referierte über die Geschichte des Betreuungsrechts, indem er die nicht ganz einfache Umstrukturierung des Vormundschaftsrechts in das Betreuungsrecht im Jahr 1992.

Die Jubiläumsfeier fand in einer gemütlichen Runde ihren Ausklang.

Die Aufgabe der Berufsbetreuer


Berufsbetreuer unterstützen mit ihrer Tätigkeit Menschen, die wegen schlechter geistiger, seelischer oder körperlicher Verfassung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbstständig regeln können. Das zuständige Amtsgericht entscheidet über die Aufgabenkreise, die der Betreuer übernimmt. Hierbei findet eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen statt. Die Aufgabe der Betreuer liegt auch darin, die Menschen ganz oder teilweise zurück in die Selbstständigkeit zu begleiten.


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