Wolfenbüttel. Wer im Lebensmittelhandel, der Gastronomie oder in der Lebensmittelzubereitung arbeitet, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes. Diese sagt aus, dass über die gesetzlichen Pflichten für den Umgang mit Lebensmitteln belehrt wurde. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden diese Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz ausgesetzt. Ab Donnerstag, 11. Juni, bietet das Gesundheitsamt diese Leistung zu den üblichen Öffnungszeiten wieder an. Dies berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.
Termine werden unter 05331/84 547 oder unter m.weste@lk-wf.de vergeben. Weitere Informationen unter diesem Link.
Ab sofort: Gesundheitsamt verteilt wieder Lebensmittel-Belehrungsbescheinigungen
Dies berichtet der Landkreis Wolfenbüttel.
Wer in einem Supermarkt arbeitet, braucht eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Symbolbild. | Foto: Marc Angerstein
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