Region. Eine Altersbeschränkung für Social Media-Angebote wird aktuell international diskutiert. Auch die deutsche Bundesregierung befasst sich mit diesem Thema. Vor diesem Hintergrund habe die Landesstelle für Suchtfragen (NLS) ein Positionspapier zum Umgang mit
Social-Media-Anwendungen vorgelegt, erklärt sie in einer Pressemitteilung.
Social-Media-Anwendungen bieten nach Ansicht der NLS vielfältige Möglichkeiten, bergen aber auch Risiken. Die NLS fokussiert sich auf das Suchtpotenzial der Angebote. Bei der Diskussion über eine Zugangsbeschränkung müsse aber auch der Teilhabeaspekt von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden, heißt es in der Pressemitteilung.
Immer mehr junge Menschen suchen Fachstellen für Suchtprävention auf
„Wir nehmen die Problematik ernst, denn immer mehr junge Menschen suchen die 76 niedersächsischen Fachstellen für Sucht und Suchtprävention aufgrund exzessiver Mediennutzung auf“, sagt Günter Sandfort, Vorsitzender des Fachausschusses Berufliche Suchthilfe der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW).
Die NLS meint, dass eine Altersbeschränkung ein Baustein sei, um diesen Gefahren zu begegnen. Dem Phänomen sei damit jedoch nicht allein wirksam zu begegnen. Laut den Experten brauche es einen Dreiklang aus Altersbegrenzung, Aufklärung und
Plattformhaftung, um die Suchtprävention im Bereich der Social-Media-Nutzung bestmöglich zu gewährleisten.
Anbietern von Anwendungen sollten laut NLS suchtfördernde Elemente, wie das automatische Abspielen des nächsten Inhalts, zumindest für jüngere User untersagt werden. Außerdem sollten Unterbrechungen verbindlich eingeführt werden. In der Medienkompetenzbildung müssen die suchtfördernden Elemente von Social-Media-Angeboten berücksichtigt werden. „Kinder und Jugendliche müssen die Mechanismen und Algorithmen durchschauen und eine entsprechende Handlungskompetenz entwickeln“, meint Sandfort.
Erste Ergebnisse aus Australien würden zeigen, dass die Altersbegrenzung von einem großen Anteil der Jugendlichen mit geringem Aufwand umgangen werden kann. „Wenn ein Altersbeschränkung kommt, muss sie auch durchsetzbar sein.“
Problematisch sei nach Ansicht des Fachausschusses, dass durch die Altersbeschränkung der Eindruck entstehen könnte, die Nutzung sozialer Medien sei ab einem bestimmten Alter nicht mehr gefährlich. „Natürlich kann sich eine suchtartige Nutzung auch ab 16 Jahren
entwickeln.“

