Wolfenbüttel. Die AfD stimmte gegen eine Beteiligung der Stadt am Löwentor. Nachfolgend lesen Sie die ungekürzte und unkommentierte Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Wolfenbüttel zur mehrheitlichen Ablehnung des Gesamtprojektes „Löwentor“ aufgrund vorgelegter Vertragsunterlagen:
Die AfD-Fraktion hat sich mehrheitlich gegen das Projekt in seiner Gesamtheit ausgesprochen, weil den Fraktionen 1. die Zustimmung der Rechtsgeschäfte durch die Niedersächsische Kommunalaufsichtsbehörde nicht vorlag, 2. der von allen anderen Fraktionen und auch durch die Medien kolportierte Begriff „Hoffnung“ nicht Bestandteil des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist und 3. der Fraktion nicht ausreichend Zeit eingeräumt war, die erst am Tag der Sitzung, also am 23.02.2018 vorgelegten Vertragsunterlagen in ihrer endgültigen Fassung, zu prüfen und bewerten zu lassen.
In von Vertretern der anderen Fraktionen vorgebrachten „Argumente“ wie „…einzige Möglichkeit, wieder Leben reinzubringen“ (R. Ordon, FDP), „…keine zusätzliche Belastung des Haushaltes erwartet werden“ (R. Achilles, SPD), „…man gehe in ungewöhnlicher Weise in Vorleistung und haben den Mut, es zu tun“ (J. Selke-Witzel, Grüne), „Ich finde den Weg nicht gut, aber ich habe auch keinen anderen Vorschlag, (F. Röpke, Linke/Piraten) und Winfried Pink, Vorsitzender der CDU-Fraktion mit „Wir haben ja keine andere Chance!“ kann man keinen Erfolg erzwingen.
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz verpflichtet die Kommunen, so mit dem Geld der Steuerzahler zu haushalten, dass jedes spekulative Verhalten ausgeschlossen und eine für den Steuerzahler bestmögliche Auswirkung auf die Haushaltssituation erbracht wird. Kommunen werden somit vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen, keine Geschäfte zu tätigen, die zu unkalkulierbaren Haushaltssituationen führen können und deren Wirtschaftlichkeit nicht so abgesichert sind, dass durch ein kreditähnliches Rechtsgeschäft und im Hinblick auf zukünftige Haushaltsjahre, der haushaltswirtschaftliche Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht verletzt wird.
Dass „Prinzip Hoffnung“, auf das sich neben dem Bürgermeister auch alle zustimmenden Fraktionen im Rat der Stadt verschrieben haben, ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz nicht abgebildet. Im Gegenteil! Ausschließlich die wirtschaftliche Haushaltsführung ist verpflichtend vorgeschrieben.
Die Fraktion der AfD stellt mehrheitlich fest, dass nach ihrer Auffassung hier ein „Denkmal für den Bürgermeister“ geschaffen werden soll. Sie stellt auch fest, dass es den Grundsätzen einer verantwortungsvollen Haushaltsführung widerspricht, ein Projekt umzusetzen, dass ausschließlich auf dem Prinzip Hoffnung beruht und – was die Fraktion der AfD wirklich nicht hofft! – nach einer gewissen Phase der Neugier und des „Neuen“ letztendlich eben doch den Haushalt kommender Jahre in unverantwortlicher Weise zum Nachteil der Steuerzahler belasten wird.
Dr. Manfred Wolfrum (zur Abstimmung verhindert), Horst Meyer und Klaus-D. Heid, als Vertreter der AfD-Stadtratsfraktion konnten aus genannten Gründen nicht anders, als diesem Projekt die Zustimmung zu verweigern. Natürlich ist Hoffnung eine gesunde Triebfeder als Motivation. Wenn Hoffnung allerdings über wirtschaftliche Vernunft obsiegt, verliert sie ihren eigentlich positiven Charakter.
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