Asse II Atommüll: Neue Forderung nach alternativem Zwischenlager

Der Kreistag will Bewegung in die Standortsuche bringen. Es sollen alternative Standorte für den radioaktiven Abfall gefunden werden

Schachtanlage Asse II. (Archiv)
Schachtanlage Asse II. (Archiv) | Foto: Alexander Panknin

Wolfenbüttel. Der Kreistag im Landkreis Wolfenbüttel hat während seiner Sitzung am 10. Juni 2024 ein starkes Statement abgegeben, um Bewegung in die Standortsuche eines Zwischenlagers für den radioaktiven Abfall aus der Schachtanlage Asse II zu bringen. Dies teilt die Landkreisverwaltung mit.



Einstimmig votierten die Abgeordneten dafür, gegenüber dem Land Niedersachsen mit Blick auf das anstehende Raumordnungsverfahren beispielhaft Asse-ferne Standortalternativen für ein solches Lager zu benennen. Dazu gehören etwa bestehende Zwischenlagerstandorte, Truppenübungsplätze oder auch Bunkeranlagen und Tunnel.

Fairer Standortvergleich gefordert


Seit Jahren fordere die Region die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als Betreiberin, den Bund als Gesellschafter sowie das Land als Genehmigungsbehörde auf, einen fairen Standortvergleich für ein Zwischenlager vorzunehmen, so Landrätin Christiana Steinbrügge während der Sitzung. Es sei Aufgabe der BGE, als sogenannte Vorhabenträgerin, Alternativen zu prüfen. „Da die Benennung von Asse-fernen Standortalternativen bisher beharrlich verweigert wurde, erfolgt sie jetzt im Zusammenhang des Raumordnungsverfahrens durch den Landkreis Wolfenbüttel – ausdrücklich unter dem Hinweis, nicht mit dem Finger auf andere zu zeigen, sondern um endlich ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zu prüfen und zu vergleichen“, so Steinbrügge.

Forderungen öffentlich machen


Breite Unterstützung kam aus den Fraktionen des Kreistages. „Wenn die Zuständigen nicht handeln, dann müssen sie wachgerüttelt werden. Wir sehen uns hier in der Verantwortung, auch wenn wir nicht der Vorhabenträger sind“, so Bertold Brücher (Grüne). „Es wird Zeit, dass wir unsere Forderungen öffentlich machen“, sagte Norbert Löhr (CDU). Der Widerstand aus der Region werde so sichtbar gemacht. Auch Björn Försterling (FDP) mahnte die BGE an, „endlich ernsthaft an der Rückholung zu arbeiten“. Seit über einem Jahrzehnt werde die Region hingehalten, was Zwischenlager und Rückholung betreffe. „Wenn man will, findet man auch Lösungen“, sagte Frank Graf (SPD).

Fünf Kilometer um den Schacht zu wenig


Das Land ist für das erforderliche Raumordnungsverfahren zuständig und hat dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL Braunschweig) die Zuständigkeit zur Durchführung übertragen. Der Landkreis Wolfenbüttel kritisiert, dass die regionalen Stellungnahmen aus der Antragskonferenz nicht berücksichtig wurden.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium als oberste Landesplanungsbehörde habe bisher keine Bereitschaft erkennen lassen, im Rahmen dieses Raumordnungsverfahrens auf einen Alternativenvergleich hinzuwirken, führte die Landrätin aus. Das ArL Braunschweig hat in seiner Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens ausgeführt, dass im Rahmen der Antragskonferenz keine ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen eingebracht wurden und sich dem ArL Braunschweig keine ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen aufdrängen. Hierbei fokussierte sich das ArL Braunschweig ausschließlich auf den Untersuchungsraum von fünf Kilometern um den Schacht 5. Daher wird der Landkreis Wolfenbüttel Alternativen nennen.

Überforderung kein Grund


Das Argument der BGE, dass die Suche nach weiteren Standorten aufgrund der Herausforderung und weiterer Widerstände eine Überforderung sei, „kann und darf aber kein Grund sein, im Raumordnungsverfahren keine Alternativen zu prüfen“, so die Landrätin.

„Letztlich sollen durch die Prüfung verschiedener Alternativen mögliche Fehlentscheidungen vermieden werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die gewählte Alternative die vergleichsweise besten Ergebnisse für die Allgemeinheit erzielt und die Entscheidung transparent, ausgewogen und nachhaltig ist. Die Alternativenprüfung in Raumordnungsverfahren stellt daher ein wichtiges Instrument zur Steigerung der Akzeptanz von Großprojekten dar. Nicht zuletzt geht es um die Umsetzung von planungsdemokratischen Wertvorstellungen“, begründete Steinbrügge.


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