AWO kritisiert Mindestlohn-Beschluss




[image=5e1764b4785549ede64cca93]„Wer von Zeitarbeit leben muss, bleibt arm dran“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche von 7,01 Euro im Osten sowie 7,89 Euro im Westen. Die AWO fordert einen allgemein verbindlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro. „Zeitarbeit darf nicht allein dazu benutzt werden, Lohnkosten zu drücken“, erklärt Fersahoglu-Weber.

Die Zahl der Zeitarbeitnehmer wächst seit Jahren stetig an. Diese Arbeitsverhältnisse führen aber erwiesenermaßen nur selten zu einer regulären Arbeitsstelle. Aufgrund der schlechten Bezahlung werden viele derjenigen, die lange in der Zeitarbeit tätig waren, später keine ausreichende Rente bekommen.

„Damit Zeitarbeit nicht zu Altersarmut führt, müssen die Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen geschützt werden“, betont Fersahoglu-Weber. Ein genereller Mindestlohn könne aber nur der erste Schritt sein. Als nächstes müsse eine verbindliche Festschreibung des Equal-Pay-Grundsatzes folgen. „Die Löhne der Zeitarbeitnehmer sollten nach einer gewissen Einarbeitungsfrist an die Bezahlung der Stammbelegschaft angepasst werden“, fordert Fersahoglu-Weber.

Um die Gefahr zu verringern, dass die Beschäftigten zum vorgesehen Zeitpunkt der Lohnanpassung ausgetauscht oder entlassen werden, sollte die Lohnanpassung stufenweise erfolgen. „Zeitarbeit ist sicherlich ein wichtiges Arbeitsmarktinstrument. Dennoch  muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass es nicht dauerhaft im großen Stil zum Einsatz kommt. Sonst taucht das heute damit gelöste Problem morgen an anderer Stelle wieder auf“, erklärt Fersahoglu-Weber abschließend.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


Rente