Klimaschutz ohne Kontrolle: Bund der Steuerzahler übt Kritik

Der Verein bemängelt eine fehlende Wirksamkeitsprüfung bei vielen Klimaschutzmaßnahmen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

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Region. Das Land Niedersachsen investierte in den vergangenen fünf Jahren rund 1,8 Mrd. Euro in Klimaschutzmaßnahmen, ohne anschließend die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ausreichend zu überprüfen. Das sagt der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen e.V. in einer Pressemitteilung. Viel Geld sei dabei offenbar in Beratungsangebote und Förderprogramme geflossen, bei denen messbare Zielvorgaben zur Minderung von Treibhausgasen gleich gänzlich gefehlt hätten. Das gehe aus dem kürzlich vorgestellten Jahresbericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofs hervor.



Zu den Feststellungen des Landesrechnungshofs äußert sich Jan Vermöhlen, Vorstand im Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, so: „Bei einer Mammutaufgabe wie dem Klimaschutz gilt es strikt, die Maßnahmen zuvorderst umzusetzen, von denen die höchste Treibhausgasreduktion zu den geringstmöglichen Kosten zu erwarten ist. Dafür ist eine belastbare Erfolgsmessung der Einzelmaßnahmen das A und O. Der Erfolg einer Klimaschutzmaßnahme muss sich ganz konkret in einem Preis pro eingesparter Tonne CO2 ausdrücken lassen. Nur so können knappe Haushaltsmittel sinnvoll priorisiert werden. Bisher scheinen leider allzu häufig die Anzahl überreichter Förderschecks sowie veröffentlichter Pressemitteilungen und Social-Media-Posts als Erfolgsmaßstab zu dienen.“

Hier bestehen Handlungsmöglichkeiten


Das Handlungsfeld, in dem das Land selbst einen großen Beitrag zum Klimaschutz leisten könnte, sind für Vermöhlen die rund 2.700 landeseigenen Gebäude, die für fast 90 Prozent der Gesamtemissionen in der Landesverwaltung verantwortlich sind. Durch die Aufgabe nicht mehr zwingend benötigter Standorte, die Reduzierung genutzter Flächen und die konsequente Sanierung der baufälligsten Gebäude (inklusive energetischer Sanierung) ließen sich Emissionen senken und langfristig sogar Energie- und Betriebskosten einsparen. Für zielgerichtete Investitionen in die eigenen Liegenschaften fehle dem Land allerdings ein belastbarer Überblick über Bestand und Werteverzehr des eigenen Vermögens. Hierauf weise der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Jahresbericht einmal mehr berechtigterweise hin. Nur eine Vermögensrechnung nach kaufmännischen Grundsätzen könne hier für Verbesserung sorgen, findet Vermöhlen.

Ineffiziente Maßnahmen auch in Kommunen


Die niedersächsischen Kommunen würden dank der Doppik (doppelte Buchführung in Konten) zwar größtenteils über einen geeigneten Vermögensüberblick verfügen. Ihnen fehlten dagegen oft schlicht die finanziellen Mittel, um kapitalintensive Sanierungsarbeiten entschieden anzugehen. Um dennoch Tätigkeit in Sachen Klimaschutz zu signalisieren, ließe sich die Kommunalpolitik daher leider häufig zu kleinteiligen, öffentlichkeitswirksamen Förderprogrammen hinreißen – etwa der Förderung beim Kauf von Lastenrädern, Balkonsolaranlagen oder Haushaltsgeräten. Dass diese Förderungen aufgrund von Mitnahmeeffekten oft gar keinen eigenständigen Beitrag zum Klimaschutz leisten und einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verursachen, werde dabei regelmäßig außer Acht gelassen, so Vermöhlen.

Erfolgsmessungen fänden auch auf kommunaler Ebene nur sehr selten statt. Als erfolgreich gelte ein Klimaschutz-Förderprogramm häufig schon dann, wenn die Fördergelder vollständig abgerufen werden. Mit dieser Haltung werde man weder dem Klimaschutz noch dem Steuerzahler gerecht, beklagt Vermöhlen.