Baustelle B79: Stadt steht Rede und Antwort


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Seit Einrichtung der Baustelle im Knotenpunkt Ahlumer Straße/Leipziger Straße/Leopoldstraße/Jägermeisterstraße gab es einige Nachfragen bei der Stadt Wolfenbüttel bezüglich der ausgewiesenen Umleitungsstrecken und der damit verbundenen verkehrslenkenden Maßnahmen. Hierzu veröffentlichte die Stadt Wolfenbüttel nun eine Presseinformation, die die drängendsten Fragen beantworten soll.


Zunächst könne versichert werden, dass alle Beteiligten bestrebt seien, die Einschränkungen für die direkten Anlieger so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Gleichzeitig werde immer versucht, auch die Auswirkungen im direkten oder erweiterten Umfeld (angrenzende Wohngebiete, Umleitungsstrecken) auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Als Umleitungsstrecken käme nicht immer die nächstgelegenen Straßen in Betracht, da diese zum Beispiel nicht dafür ausgelegt seien, das zusätzliche Verkehrsaufkommen aufzunehmen. Auch wenn nicht immer alle Schleichverkehre verhindert werden könnten, so könne durch begleitende verkehrsregelnde Maßnahmen zumindest auf ein Teil der Verkehrsströme Einfluss genommen werden. Um dies zu erreichen, gäbe es im Vorfeld einen intensiven Austausch mit allen am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen und Institutionen (unter anderem auch mit der Polizei).

Diedrängendsten Fragen beantwortet die Stadt Wolfenbüttel wie folgt:

Welche Auswirkungen hat die Baustelle auf Fußgänger?

Fußgänger können den Bereich der Baustelle passieren. Sie werden je nach Bauablauf entlang der Baustelle geführt. Es kann allerdings nicht sichergestellt werden, dass immer auf beiden Straßenseiten die Gehwege nutzbar sind. Am Zustand der Gehwege sind Einschränkungen möglich, wenngleich alle Beteiligten bemüht sind, eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Hat die Baustelle Auswirkungen auf den Radverkehr?

Da aufgrund der beengten Platzverhältnisse nur Fußgänger den Baustellenbereich passieren können, wurden ortsnahe Umleitungsstrecken ausgewiesen und beschildert.

Welche Einschränkungen ergeben sich für Autofahrer?

Großräumige Umleitung für den Durchgangsverkehr der B79 und der Ahlumer Straße über Wendessen – Linden und die A36. In umgekehrter Richtung erfolgt die Umleitung ab der AS Wolfenbüttel-Nord der A36 bis zur Anschlussstelle Wolfenbüttel-Süd und die L495 bis nach Wendessen.

Umleitung des Verkehrs ab der Kreuzung Jägermeisterstraße über die Friedrich-Wilhelm-Straße, die Lindener Straße und die Halberstädter Straße. Von der Ahlumer Straße und Leipziger Straße gibt es eine gleichlautende Umleitung, die entweder zur A 36 oder zum Grünen Platz führt.

Die Ahlumer Straße, die Leipziger Straße, die Leopoldstraße und die Jägermeisterstraße sind für Anlieger bis zur Baustelle befahrbar. Das gilt auch für Kunden dort ansässiger Unternehmen und Betriebe. Ein Durchfahren der Baustelle ist nicht möglich. Alle vorgenannten Straßen sind als Sackgassen ausgewiesen.

Der Juliusmarkt, die Juliusstraße und die Ferdinandstraße sind nur aus Richtung Lindener Straße und den Juliusmarkt zu erreichen. Die Einbahnstraßenregelung der Juliusstraße wurde deshalb in Richtung Ferdinandstraße umgedreht. Alle dort ansässigen Unternehmen und Betriebe sind unter der Beachtung der vorgemachten Ausführungen erreichbar.

Da die Zufahrt zum Quartier Heinrichstraße – Schinkelstraße – Am Jahnstein über die Jägermeisterstraße baustellenbedingt gesperrt werden musste, wurden die Einbahnstraßenregelungen für die vorgenannten Straßen aufgehoben. Anlieger können das Quartier über die Ahlumer Straße und die Straße Am Jahnstein erreichen. Durch die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung und den damit verbundenen Begegnungsverkehr, wurde die Ausweisung von Haltverbotszonen notwendig.

Warum wurde ein Teilbereich der Campestraße zur Einbahnstraße?

Die Einbahnstraßenregelung auf der Campestraße im Teilstück Jahnstraße – Hermann-Korb-Straße ist neben einigen weiteren Verkehrslenkungsmaßnahmen als begleitende Maßnahme zum Verkehrskonzept erforderlich und somit eingerichtet worden. Ziel ist es, die Bewohner der anliegenden Straßen zu entlasten, die sonst als Schleichwege genutzt werden. Das Befahren des Blumenviertels über die Hermann-Korb-Straße wird in Kürze nur noch für Anlieger zulässig sein. In enger Abstimmung mit der Polizei werden von dort Kontrollen durchgeführt und verkehrswidriges Verhalten geahndet.

Was bedeutet das Schild „Anlieger frei“? Dürfen Kunden die Straße nutzen, um dortige Geschäfte anzufahren?

Zum Begriff Anlieger ist grundsätzlich zu sagen, dass die für den Durchgang gesperrten Straßen,von allen Personen, die ein Anliegen in der jeweiligen Straße haben, diese befahren dürfen. Hier ist nicht nur der Bewohner gemeint, sondern auch derjenige, der etwas privat, geschäftlich oder dienstlich zu besorgen hat.

Kompromisse unvermeidlich



Gerade zu Beginn von verkehrstechnischenVeränderungen aufgrund von Straßenbaumaßnamen sind die Auswirkungen für den Individualverkehr stark ausgeprägt, sagt die Stadt Wolfenbüttel. Aus diesem Grunde werden die verkehrlichen Auswirkungen in den kommenden Wochen intensiv von der Verkehrsbehörde und der Polizei beobachtet. Sollte festgestellt werden, dass punktuell Änderungsbedarf besteht, würden Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft (so wurden schon an diversen Ampelschaltungen im Stadtgebiet Änderungen vorgenommen, um der veränderten Verkehrsbelastung Rechnung zu tragen). Diese Vorgehensweise sei gängige Praxis bei größeren Baumaßnahmen.

Die Stadt Wolfenbüttel schließt mit einer Bitte um Nachsicht ab. Bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen sei es in der Vergangenheit schon zu individuellen Einschränkungen gekommen und es wird diese auch zukünftig geben.Um diese aber so gering wie möglich zu halten, seien die angeordneten Umleitungen und lenkenden Maßnahmen unbedingt einzuhalten. Im Sinne der Allgemeinheit müssten Kompromisse eingegangen und persönliche Belange nach hinten gestellt werden.

Die Einschränkungen werden vermutlich noch bis Ende 2019 andauern. Weitere Sanierungsmaßnahmen sind für 2021 und 2022 vorgesehen.


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