[image=5e1764c5785549ede64cce56] „Das neue Gesetz zur Einführung der inklusiven Schulen in Niedersachsen stellt die entscheidenden Weichen für den Einstieg in die Inklusion. Mit der Struktur dieses Gesetzes und mit den Fördermöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen übernimmt Niedersachsen eine bundesweite Vorreiterrolle“, so der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Klare und der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion Björn Försterling aus Wolfenbüttel.
„Wir haben viele gute Vorschläge und Anregungen aus dem Anhörungsverfahren zu unserem Gesetzentwurf aufgenommen“, sagten die beiden Bildungspolitiker heute. „Alle öffentlichen Schulen werden zu inklusiven Schulen. Damit erhalten Eltern erstmals die grundsätzliche Entscheidungsfreiheit, auf welche Schule sie ihre Kinder mit Behinderungen senden möchten. Mit diesem Gesetz setzen wir Maßstäbe in Deutschland“, betonten Klare und Försterling.
Eltern könnten sich sowohl für eine inklusive Beschulung als auch für eine Förderschule entscheiden. Försterling sagte: „Wir setzen hier auf die individuelle Beratung durch Förderkommissionen. Nach der Beratung entscheiden dann die Eltern über den besten Förderort für ihr Kind. Das sollte weder in die eine noch in die andere Richtung durch die Politik vorgegeben werden.“ Deswegen habe man sich bewusst für die Beibehaltung der Förderschulen ausgesprochen.
Zentrales Anliegen sei es, die individuelle Förderung der Kinder zu ermöglichen. Dafür erhielten alle Grundschulen eine sonderpädagogische Grundversorgung von zwei Förderschullehrerstunden pro Klasse. Diese deckten die Förderschwerpunkte Sprache und Lernen ab, erläuterten Klare und Försterling. Für die weiteren Förderschwerpunkte werde es individuelle Zuweisungen von drei bis fünf Stunden pro Woche geben. Durch die beabsichtigte Doppelzählung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unabhängig vom Förderschwerpunkt werde auch die Forderung von Eltern und Verbänden aufgegriffen, für kleinere Lerngruppen zu sorgen. „Mit diesen Schritten kann von optimalen Voraussetzungen für die Arbeit mit Kindern mit besonderem Förderbedarf gesprochen werden", sagte Klare.
Die Änderung des Schulgesetzes solle im März im Landtag beschlossen werden, so dass die ersten Grundschulen schon zum 01.08.2012 mit der Inklusion beginnen könnten. Ab dem 01.08.2013 solle die Inklusion dann verpflichtend an allen Grundschulen in den Bereichen Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung beginnen, zudem in den anderen Förderbereichen und im Sekundarbereich I an Schwerpunktschulen.
„Entscheidend ist jetzt der gesellschaftliche Wille, die Inklusion umzusetzen", betonten Klare und Försterling. Sie appellierten an die SPD-Fraktion, das geplante Inklusionsgesetz gemeinsam zu verabschieden: „Gerade bei diesem Thema brauchen wir einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Dieses Thema geht alle an. Das sollte auch im Parlament zum Ausdruck gebracht werden. Wir erwarten von der SPD, dass sie zu ihrer Verantwortung steht.“
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