Breitbandausbau verbessern: Landkreis will eigene Netzgesellschaft gründen

Doch warum heißt der Zusammenschluss "Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH"?

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Der Landkreis Wolfenbüttel will eine Netzgesellschaft für den besseren Breitbandausbau einrichten.
Der Landkreis Wolfenbüttel will eine Netzgesellschaft für den besseren Breitbandausbau einrichten. | Foto: Alexander Panknin

Landkreis. Der Betriebsausschuss Wirtschaftsbetriebe des Landkreis Wolfenbüttel hat sich in der vergangenen Woche für die Errichtung einer Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH ausgesprochen. Damit sollen der Breitbandausbau im Landkreis weiter vorangetrieben und letzte Lücken in der schnellen Internetversorgung geschlossen werden.


Eine gute Breitbandversorgung gehöre heutzutage neben Gas, Strom und Wasser zur Grundversorgung der Bürger sowie aller Betriebe. Das Projekt „Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel“ habe gezeigt, dass auch der ländliche Raum durch den Mut, selbst in diese Infrastruktur zu investieren, über einen längerfristigen Zeitraum rentabel erschlossen werden kann, sagt die Landkreisverwaltung.

Zwar habe der Landkreis in den vergangenen Jahren schon viele Ortschaften mit einer guten Internetverbindung abgedeckt, sogenannte "graue Flecken" seien aber geblieben. Im Zeitraum 2020/2021 sollen nun die fehlenden 500 Haushalte, Schulen und Gewerbegebiete mit weniger als 30 Mbit/s unter Zuhilfenahme von Fördermitteln des Bundes und Landes mit Glasfaserkabel versorgt werden. Jedoch müsse man hier sagen, dass der Landkreis Wolfenbüttel auf die neue Breitbandförderrichtlinie des Bundes zum Gigabitausbau in grauen Flecken (größer als 30 Mbit/s) wartet. Sie sollte ursprünglich Anfang 2019 und jetzt im Jahr 2021 veröffentlicht werden. Die fehlenden Regelungen hätten einen Stillstand beim Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel zur Folge. Die Vorreiterrolle und der damit verbundene Wettbewerbsvorteil würden zunehmend verloren gehen. Darüber hinaus sei landesweit zu beobachten, dass durch eine gezielte „Rosinenpickerei“ der großen Netzanbieter und neuer auf den Markt kommender Unternehmen die Wirtschaftlichkeit von kommunalen Lösungen zunehmend und zwar massiv beeinträchtigt werde. Es würden dann Verhältnisse wie vor 2012 drohen.

Stillstand vermeiden


Um dem oben beschriebenen drohenden „Stillstand“ zu begegnen, wurden seitens der Kreisverwaltung Überlegungen angestellt, eine Breitbandnetzgesellschaft zu gründen, wie es andere Kommunen wie beispielsweise Wolfsburg bereits in unterschiedlicher Ausprägung gemacht haben. Diese Gesellschaft soll die Gebiete entwickeln, für die zukünftig keine Fördermittel zu erwarten sind. Die Kosten für die insgesamt noch auszubauenden Gebiete betragen etwa 80 Millionen Euro netto. Vorherige Versuche, das Breitbandnetz flächendeckend auszubauen, seien aufgrund vieler Faktoren bisher gescheitert, gibt die Verwaltung an. Sie erklärt, dass große Teile des Landkreises vor 2013 breitbandmäßig unterversorgt waren (zirka 100 Orte hatten weniger als 2 Mbit/s zur Verfügung). Die großen Telekommunikationsunternehmen hätten jedoch kein Interesse an einem Breitbandausbau gezeigt und der Versuch, mit Hilfe von KonjunkturPaket-II-Mitteln (über Wirtschaftlichkeitslücke) den Landkreis Wolfenbüttel zu erschließen, sei wegen der Insolvenz des beauftragten kleinen Providers gescheitert. Ziel der Gesellschaft sei es jetzt, im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Mittel in einer zwischen den Gesellschaftern abgestimmten Reihenfolge die Gemeinden des Landkreises Wolfenbüttel zu erschließen.

Die Netzgesellschaft soll sich "Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH" nennen. Die Frage, warum sich eine Gesellschaft, die ihren Sitz in Wolfenbüttel hat und sich mit dem Breitbandausbau im Landkreis Wolfenbüttel beschäftigt, den Namen "Braunschweiger Land mbH" tragen soll, ließ die Kreisverwaltung bisher unbeantwortet. Vertragspartner soll laut Verwaltung die htp GmbH sein - die sich ja eigenen Angaben zufolge als "nachbarschaftlicher Partner für Internet, Telefon und Mobilfunk" bezeichnet und damit eine gewisse Nähe zu den Menschen vor Ort suggeriert. Warum das Kind dann nicht den Namen seines "Geburtsortes" trägt, ist bis dato also schleierhaft.


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