Region. 2024 wurden Straf- und Ermittlungsakten in Niedersachsen häufig noch per Post verschickt oder von Boten transportiert. Wochenlange Wege zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten waren keine Seltenheit. Bis Ende des vergangenen Jahres sollte die E-Akte flächendeckend und in allen Behörden eingeführt sein. Konnte man dieses Ziel erreichen?
Wie das Niedersächsische Justizministerium auf Nachfrage von regionalHeute.de mitteilt, ist die elektronische Akte (eAkte) inzwischen flächendeckend eingeführt worden und die Digitalisierung der Justiz fristgerecht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 arbeiten alle Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen grundsätzlich mit der eAkte.
Strafsachen als Schlusslicht
Bereits zuvor waren große Teile der Justiz umgestellt worden. So wurde die eAkte in der Fachgerichtsbarkeit – also bei Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten – schon im November 2024 vollständig eingeführt. In Zivil-, Familien- und Insolvenzsachen an den ordentlichen Gerichten folgte die Umstellung bis Mai 2025.
Der letzte große Schritt betraf ausgerechnet den sensibelsten Bereich der Strafverfahren. Hier wurde die Einführung bei Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie bei Staatsanwaltschaften planmäßig am 11. Dezember 2025 abgeschlossen.
Neue Verfahren digital – alte bleiben auf Papier
Doch ganz papierlos arbeitet die Justiz trotzdem noch nicht. "Während Bestandsverfahren in allen übrigen Sachgebieten mit Einführung der elektronischen Akte ausschließlich elektronisch fortgeführt wurden beziehungsweise werden, gilt (nur) im Bereich der Strafsachen der sogenannte Grundsatz „Papier bleibt Papier“. Hierbei wird eine in Papier begonnene Akte auch als solche zu Ende geführt, neu eingehende beziehungsweise angelegte Verfahren werden – abgesehen von wenigen Ausnahmen - im Rahmen der durch die StPO (Strafprozessordnung) vorgesehenen Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 – hingegen rein elektronisch geführt", erklärt eine Ministeriumssprecherin.
Weniger Post, schnellere Wege?
Mit der Einführung der eAkte dürfte sich auch die Dauer für den Austausch von Ermittlungsakten zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten deutlich verkürzen – zumindest bei neuen Verfahren. Konkrete Zahlen dazu, wie stark sich die Bearbeitungszeiten tatsächlich verbessert haben, nennt das Ministerium jedoch nicht.
Übergangsphase läuft weiter
Für die Praxis bedeutet das derzeit eine Mischung aus alter und neuer Welt. Während neue Fälle digital laufen, bleiben ältere Verfahren weiterhin an Papier gebunden. Erst mit dem Auslaufen der Übergangsfristen dürfte die Justiz vollständig digital arbeiten.

