Busemann gegen Lockerungen im Strafvollzug




Der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann lehnt das Vorhaben von zehn Bundesländern, schon frühzeitig umfangreiche Lockerungen im Strafvollzug für Lebenslängliche zu ermöglichen, ab. „Ich bleibe bei unserer restriktiven Handhabung, die Sicherheit der Bürger geht vor“, sagte Busemann heute in Hannover.

[image=5e1764c7785549ede64ccea4]Zehn Bundesländer hatten sich im September über Lockerungen im Strafvollzug verständigt. Ein entsprechender Musterentwurf soll Grundlage für die Gesetzgebung in den einzelnen Ländern sein. Für zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Gefangene im geschlossenen Vollzug soll nach dem Musterentwurf eine Sperrfrist für die Gewährung von Langzeitausgang von 5 Jahren gelten. Die Regelung soll die 10-Jahres-Sperrfrist aus dem Strafvollzugsgesetz des Bundes für die Gewährung von Urlaub ersetzen.

Niedersachsen hat sich mit seinem Niedersächsischen Justizvollzugsgesetz von 2008 an den gesetzlichen Regelungen des Bundes orientiert und damit gute Erfahrungen gemacht. Der Schutz der Allgemeinheit und der Opferschutz haben so klar Vorrang vor etwaigen Lockerungen für die Täter.

„Für Niedersachsen können wir auf jeden Fall sagen, dass wir sehr verantwortungsvoll mit der Gewährung von Lockerungen umgehen, u.a. werden Lebenslängliche zuvor entweder im Prognosezentrum für den Niedersächsischen Justizvollzug oder von externen Psychiatern begutachtet. Seit 2006 hat kein Lebenslänglicher in Ausgang, Freigang oder Urlaub versagt“, sagte Busemann abschließend.


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