Busemann: "Niedersachsen ist bei der Sicherungsverwahrung voll im Zeitplan"




Auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rosdorf bei Göttingen ist heute das Richtfest für den Neubau zur Unterbringung von Sicherungsverwahrten begangen worden.

Notwendig geworden war diese Baumaßnahme durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (2 BvR 2365/09 u.a.), in der die bisher geltenden Regelungen über die Sicherungsverwahrung u.a. wegen unzureichender Umsetzung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots gegenüber Strafgefangenen für nicht länger mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurden.

Die umfassenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuausrichtung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung müssen demnach bis zum 1. Juni 2013 von Bundes- und Landesgesetzgebern umgesetzt sein. Durch diese Vorgaben für ein freiheitsorientiertes und therapiegerichtetes Gesamtkonzept in der Sicherungsverwahrung wird auch die Vollzugspraxis vor große Herausforderungen gestellt.

„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war uns schnell bewusst, dass wir die Unterbringungsstandards für die Sicherungsverwahrten verbessern müssen. Daher haben wir uns für den Neubau eines Gebäudes auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Rosdorf entschieden", erklärte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann dazu.

Errichtet wird hier ein hochkomplexes Gebäude, dessen Richtfest heute gefeiert werden konnte: Das Unterkunftshaus verfügt über 45 Einzelappartements in sechs Wohngruppen. Die Appartements weisen eine Grundfläche von 20 qm zuzüglich Nassbereich mit Dusche auf. Drei Appartements werden behindertengerecht hergerichtet sein. Den Sicherungsverwahrten steht auch ein Freizeitbereich zur Verfügung. Es werden ausreichend Büroräume für Fachdienste sowie Behandlungs- und Besprechungsräume vorhanden sein.

Busemann hob in seinem Grußwort auch hervor, dass nicht nur das Gebäude, sondern auch das Gesetzgebungsverfahren zur Sicherungsverwahrung große Fortschritte mache: „Niedersachsen ist das erste Land mit einem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Vollzuges der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Wir sind damit bundesweit führend", so Busemann.

Am 6. Juni 2012 brachten die Fraktionen der CDU und FDP ihren gemeinsamen Entwurf in den Niedersächsischen Landtag ein. Am 5. September 2012 hat es eine Expertenanhörung im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen stattgefunden. Mit einer Beschlussfassung des Landtages ist im Dezemberplenum zu rechnen.


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