CDU: Forderung nach Wiedereinführung der Umlagefinanzierung in der Altenpflege stellt Einzelmeinung dar




[image=5e1764c5785549ede64cce55]Die stellvertretende Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Heidemarie Mundlos, hat sich gegen eine Umlagefinanzierung in der Altenpflege ausgesprochen. Mundlos sagte am Rande der der heutigen Beratungen im Sozialausschuss: „Die Wiedereinführung der Umlagefinanzierung würde der positiven Entwicklung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege schaden.“

Laut Mundlos habe Niedersachsen im Jahr 2010 mit 5.636 Schülerinnen und Schülern 20 Prozent mehr Altenpflegeauszubildende verzeichnet als noch 2008. Darüber hinaus habe sich auch die Zahl der Absolventen von 1211 (2009) auf 1324 im Jahr 2010 erhöht. „Dieser positive Trend ist vor allem dem konsequenten Engagement unserer Sozialministerin Aygül Özkan zu verdanken. Die Niedersächsische Landesregierung hat bereits zahlreiche Maßnahmen im Bereich der Pflege auf den Weg gebracht, wie beispielsweise den im November 2011 beschlossenen Pflegepakt. In der nächsten Woche ist zudem die Verabschiedung des Gesetzes zur Gründung einer „Stiftung Zukunft Altenpflegeausbildung“ geplant.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Altenpflegestiftungsgesetz hatte nur der Paritätische Wohlfahrtsverband die Wiedereinführung der Umlagefinanzierung gefordert. „Diese Forderung stellt eine absolute Einzelmeinung dar, die auch nicht von anderen Akteuren in der Pflege geteilt wird. Vielmehr sprach sich auch der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen im Rahmen eines Gesprächs mit dem CDU-Fraktionsvorsitzenden Björn Thümler gegen die Altenpflegeumlage aus“, führte Mundlos an.

„Das bis zum Jahr 2003 in Niedersachsen bestehende Umlageverfahren wurde von vielen Betroffenen nicht akzeptiert. Die Hälfte der Umlageschuldner leitete gerichtliche Schritte gegen die Heranziehungsbescheide ein. Zum anderen trat auch der mit der Umlage verfolgte Zweck – Steigerung der Attraktivität der Altenpflegeausbildung – nicht ein; vielmehr sank in den Jahren unmittelbar nach der Einführung des Umlageverfahrens die Zahl der Altenpflegeschüler in Niedersachsen“, sagte Mundlos, „daraufhin wurde dieses Verfahren wieder abgeschafft“. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Umlage seien laut Mundlos ohnehin nicht gegeben. „Ein Umlageverfahren ist nur dann zulässig, wenn es darum geht, einen Mangel an Ausbildungsplätzen zu verhindern oder zu beseitigen. In Niedersachsen besteht jedoch kein Mangel an Ausbildungsplätzen. Deshalb lehnt auch die CDU-Landtagsfraktion die Wiedereinführung der Umlage ab“, so Mundlos.


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