Wolfenbüttel. Bereits im August 2017 verunglückte ein Rettungswagen des DRK auf dem Weg ins Klinikum, weil ein Porschefahrer ihm die Vorfahrt nahm. Der 80-jährige Patient, der ins Krankenhaus gebracht werden sollte, starb. Im Januar dieses Jahres folgte nun der juristische Abschluss dieser langwierigen Angelegenheit. Doch für Zufriedenheit sorgte das Urteil nicht beim DRK. Ganz im Gegenteil.
Der Porsche-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (insgesamt rund 6.600 Euro) und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Da sich nicht nachweisen ließ, dass der 80-Jährige an den Folgen des Unfalls gestorben sei oder an seiner Krankheit, wurde dieser Punkt in der Anklage fallen gelassen. Nicht der einzige Grund für die harte Kritik des DRK. „Der Notarzt hatte den Mann erfolgreich reanimiert. Er war am Leben. Beim Unfall ist er gestorben. Für mich ist die Ausgangslage klar“, kritisierte DRK-Vorstand Andreas Ring in einer Pressemitteilung.
"Maßlos enttäuscht"
Bei dem Unfall war der Rettungswagen auf die Seite gekippt, nachdem der Porsche ihn mit rund 60 km/h erfasst hatte. Eine Rettungssanitäterin und der Notarzt wurden dabei schwer verletzt. Letzterer sei so schwer an der Schulter verletzt worden, dass er nie mehr als Notarzt eingesetzt werden könne. Auch die Rettungssanitäterin werde lebenslange Schäden behalten. Das Gericht habe zwar eindeutig festgestellt, dass den Fahrer des Rettungswagen, der die Kreuzung Neuer Weg/Mittelweg mit Sonderrechten bei Rot passierte, keine Schuld treffe, dennoch zeigten sich die Rettungskräfte des DRK über das Urteil "maßlos enttäuscht". Das Urteil sende ein verheerendes Signal an die Gesellschaft, befand Andreas Ring. Es entstehe das Gefühl, dass es egal sei, wie man sich im Straßenverkehr verhalte. Der Respekt vor Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr und auch vor Rettungskräften habe ohnehin dramatisch abgenommen.
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