Die Linke bringt Reform des Personalvertretungsgesetzes in den Landtag ein


| Foto: Anke Donner)



[image=57825]Die Linke im Landtag hat einen Entwurf zur Reform des Personalvertretungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Vorsitzende der Fraktion, Hans-Henning Adler, sagte heute vor Journalisten in Hannover: „Unser Vorschlag hat das Ziel, die Arbeit der Personalräte zu erleichtern und die Mitbestimmungsmöglichkeiten auszuweiten. Außerdem wollen wir die Freistellungen für Personalratsarbeit verbessern und auch die Jugendvertretung mit zusätzlichen Kompetenzen ausstatten.“ Schließlich gehe es darum, den Anwendungsbereich und die Zahl der Wahlberechtigten für den Personalrat zu verbreitern.

Das bestehende Personalvertretungsgesetz unterscheide zwischen bestimmten Bereichen, die der Mitbestimmung unterliegen, und anderen, bei denen lediglich ein Benehmen herzustellen ist, kritisierte Adler. Diese Unterscheidung solle durch die Reform vollständig aufgehoben werden, denn sie schwäche die Mitbestimmung für einige Bereiche ohne ersichtlichen Grund und ohne Not ab – das Personalvertretungsgesetz des Landes Bremen etwa kenne einen solchen Unterschied überhaupt nicht. „In Zukunft soll es in Niedersachsen nur noch echte Mitbestimmung geben. Die Personalräte müssen drohen können, dass sie gegebenenfalls auch die Einigungsstelle anrufen“, forderte der Fraktionschef. „Nur dann haben sie bei Verhandlungen mit ihren Dienststellen auch tatsächlich ein Machtmittel in der Hand.“

Zudem enthalte das niedersächsische Personalvertretungsgesetz eine Fülle von Einschränkungen der Mitbestimmung und von Ausnahmebestimmungen, deren Sinn sich nicht erschließe. Adler: „Das geltende Gesetz räumt mit der einen Hand Mitbestimmungsrechte ein und nimmt sie mit der anderen Hand – mithilfe der Ausnahmebestimmungen – wieder zurück. In unserem Gesetzentwurf haben wir diese Ausnahmeregelungen weitgehend gestrichen.“ Nach Auffassung der Linken müsse es Mitbestimmung auch in den Bereichen geben, die bislang ausgeklammert seien, also

in kirchlichen Kindergärten,

für Teilzeitbeschäftigte,

für künstlerisch und wissenschaftlich Beschäftigte,

für studentische Hilfskräfte,

für Polizeivollzugsbeamte in der Ausbildung,

für Beschäftigte beim Verfassungsschutz,

und bei den Landesbildungszentren für Blinde und Hörgeschädigte.

Auch die Einschränkungen bei den Mitbestimmungsrechten der Personalräte an den Schulen und Hochschulen will Die Linke aufheben. Erstmalig sieht der neue Entwurf auch eine Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten durch Bildung eines Wirtschaftsausschusses vor. Außerdem soll es die Möglichkeit geben, „Übergreifende Personalräte“ einzuführen. Diese wären mit Konzernbetriebsräten nach dem Betriebsverfassungsgesetz vergleichbar und könnten gebildet werden, wenn bestimmte Bereiche der öffentlichen Verwaltung ausgegliedert werden.


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