DIE LINKE: "Tanzverbot an Karfreitag möglicherweise verfassungswidrig"




[image=57825]DIE LINKE im Landtag hat das Tanzverbot an Karfreitag kritisiert. Nach Ansicht von Hans-Henning Adler, dem Vorsitzenden und rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, ist das Verbot möglicherweise sogar verfassungswidrig: „Das Gesetz zwingt allen Bürgern ein religiöses Verhalten auf, deshalb ist es problematisch“.

Wer sich aus Glaubensgründen für eine Enthaltsamkeit beim Feiern entscheide, könne das gern tun, aber das dürfe nicht einfach allen Menschen verordnet werden. Adler verwies auf Art. 140 des Grundgesetzes, wonach die kirchenrechtlichen Artikel der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetzes seien. Dort steht in Artikel 136 Abs.4: „Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden.“ Weiter sei dort geregelt, dass es keine Staatskirche gebe. Gesetzliche Feiertage seien zwar in Art. 139 als „Tage der seelischen Erhebung“ geschützt, damit sei allerdings nur Muße und Arbeitsfreiheit gemeint, ein Verbot von Tanzveranstaltungen ließe sich daraus nicht ableiten.

Adler würde es begrüßen, wenn jemand ein Fest veranstalte, dafür eine Ordnungsstrafe kassiere und sich gerichtlich dagegen wehren würde. „Dann könnte das bis zum Bundesverfassungsgericht getragen werden, und wir hätten dann Rechtssicherheit“, so Adler.


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