Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel erhebt, wie viele andere Kommunen auch, "Kostenersatz und Gebühren für den Einsatz der Feuerwehr außerhalb unentgeltlich zu erfüllender Pflichtaufgaben". Einsätze der Feuerwehr müssen also bezahlt werden, wenn es sich nicht um Brände, um Notstände durch Naturereignisse oder Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr handelt. Nun werden die Gebühren für diese Einsätze – dazu zählen zum Beispiel Keller auspumpen oder Tierrettungen jeweils ohne dass ein Notfall vorliegt – steigen. Das hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch einstimmig beschlossen.
Die bisherige Satzung habe nicht mehr den aktuellen Umständen entsprochen, heißt es in der Beschlussvorlage. Für die Gebührensätze wurde eine Neukalkulation nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz erforderlich. Eine externe Firma, die auf solche Fälle spezialisiert ist, hat im Auftrag der Stadt eine solche Neuberechnung angefertigt.
Gebührensätze für die Feuerwehr Wolfenbüttel steigen an
Im Ergebnis lasse sich erkennen, dass die ermittelten Gebührensätze stark von den bisherigen abweichen, heißt es in der Beschlussvorlage der Verwaltung. Dies begründe sich durch die enorm gestiegenen Beschaffungskosten für erforderliche Einsatzfahrzeuge, Schutzbekleidung und die Vorhaltung und Unterhaltung von Feuerwehrhäusern sowie des entsprechenden Alters der Satzung.
Die neuen Kosten für die Dienstleistungseinsätze der Feuerwehr ohne Notfall werden weiterhin auf Grundlage einer entsprechenden Tabelle berechnet. Dort heißt es zum Beispiel zu den Personalkosten, dass für eine halbe Einsatzstunde einer Person 16 Euro berechnet werden. Eine halbe Einsatzstunde eines Löschfahrzeugs schlägt derweil bereits mit 250 Euro zu Buche, die Drehleiter kostet den "Kunden" gar 300 Euro für 30 Minuten Einsatzzeit.

