Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1956

2022 erreicht Altersgruppe das frühestmögliche Renteneintrittsalter.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Wer 1956 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2022 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig in einer Pressemitteilung.



Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird schrittweise angehoben. "Für den Jahrgang 1956 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 65 Jahren und 10 Monaten", weiß Kai Bursie, SoVD-Regionalleiter in Braunschweig. Wer in diesem Jahr
geboren wurde, kann also 2022 die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt, er war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.


Wie man früher die Rente beziehen kann


Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten, haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
"Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu
lassen. Wir helfen gerne weiter", so Bursie. Erreichbar ist der SoVD in Braunschweig telefonisch, unter der 0531 480 760. Weitere Kontaktdaten sind auf www.sovd-braunschweig zu finden.


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