DRK Wolfenbüttel stellt Behindertenfahrdienst ein - Landkreis: "Wir können das Defizit nicht übernehmen"




Der seit 30 Jahren bestehende Behindertenfahrdienst für den Landkreis Wolfenbüttel wird zum Ende diesen Monats eingestellt, dies teilt das DRK heute mit.

[image=5e1764d0785549ede64cd0a9]„Wir haben alles versucht, um das Angebot aufrechtzuerhalten. Aber weder andere Nutzergruppen noch eine mögliche Einbindung in ein Bürgerbussystem konnten die strukturellen Defizite ausgleichen“, so DRK-Vorstand Andreas Ring.

„Durch Änderungen im Sozialgesetzbuch sind hier die Anspruchsvoraussetzungen für die Berechtigen erheblich verschlechtert worden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf den DRK-Kreisverband als Leistungserbringer. Obwohl absehbar war, dass das bisherige Angebot unter den veränderten Rahmenbedingungen kaum kostendeckend aufrechterhalten werden kann, haben wir den Behindertenfahrdienst weiter angeboten. Die weitere Entwicklung hat die Befürchtungen des Kreisverbandes leider bestätigt.”

In den Verhandlungen mit dem Landkreis Wolfenbüttel konnte keine Einigung über ein kostendeckendes Entgelt für diese Dienstleistung erzielt werden.

[image=5e1764d0785549ede64cd0aa]Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen wurde die Finanzierung des Fahrdienstes ab Juli 2009 umgestellt, danach gingen die Fahrten im Auftrag des Landkreises drastisch zurück und führten zu einem jährlichen Defizit von 17.000 €. In guten Jahren führte der Dienst bis zu 1820 Fahrten durch und legte dabei eine Strecke von 37.000 Kilometer zurück. Im Jahr 2012 sind es bis heute 4 Fahrten im Bereich der Eingliederungshilfe.

„Ein schlechtes Signal für die Integration von Menschen mit Behinderungen, insbesondere wenn sie im ländlichen Raum leben“, so Ring. "Dass es auch anders geht, zeigt die Stadt Braunschweig, die trotz der Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen den dortigen Dienst unterstützt und aufrechterhält."

Auf Anfrage von WolfenbüttelHeute.de teilt der Landkreis Wolfenbüttel mit, er hätte im Jahr 2009 mit dem DRK eine einvernehmliche Vereinbarung aufgrund der gesetzlichen Regelung  abgeschlossen.

[image=5e1764b3785549ede64cca60]Der Landkreis bedauere, dass das DRK seinen Fahrdienst einstellen muss. Der Landkreis sei jedoch nicht in der Lage, das entstandene Defizit zu übernehmen. Die Landkreisverwaltung habe sich jedoch ihres gesetzlichen Auftrags entsprechend versichert, dass für den in Frage kommenden Personenkreis kein Versorgungsnotstand eintritt. Der Bedarf an solchen Fahrten ist jedoch nach Landkreis- Informationen eher gering.

Für Anspruchberechtigte übernimmt  das Amt für Arbeit und Soziales des Landkreises auch weiterhin die Fahrtkosten. Dabei geht es ausdrücklich um Fahrten, die der Eingliederungshilfe dienen (zum Beispiel gemeinsame kulturelle Veranstaltungen mit Nicht-Behinderten). Transportkosten für Arzt-und Krankenhausbesuche werden von den Berechtigten gesondert mit den Krankenkassen abgerechnet, so die Sprecherin des Landkreises Kornelia Vogt mit.


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