DSGVO: MIT fordert Abmahn-Schutz für Betriebe und Vereine


Holger Bormann, Vorsitzender der MIT Wolfenbüttel. Foto: privat
Holger Bormann, Vorsitzender der MIT Wolfenbüttel. Foto: privat | Foto: privat

Wolfenbüttel. Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Wolfenbüttel (MIT) fordert sofortige Nachbesserungen bei den neuen gesetzlichen Datenschutzregeln.


„In der Praxis zeigt sich, dass einige der gut gemeinten Datenschutz-Vorschriften völlig unpraktikabel sind. Sie schaden massiv den Mittelständlern und Vereinen in Wolfenbüttel“, kritisiert Holger Bormann, Vorsitzender der MIT Wolfenbüttel.

Die MIT Wolfenbüttel fordert die Bundesregierung auf, einen klaren Beschluss gegen drohende Abmahnpraktiken zu fassen. „Auch wenn es spät kommt: Die Regierung muss dringend Mittelständler und ehrenamtlich Tätige davor schützen, zur Zielscheibe unseriöser Abmahn-Anwälte zu werden“, sagt Bormann. Die MIT Wolfenbüttel fordert darüber hinaus, dass nach österreichischem Vorbild die Datenschutzbehörden zunächst einmal mahnen müssen, bevor es zu einer Sanktion kommt. Dazu habe der MIT-Bundesvorstand einen entsprechenden Beschluss gefasst. Bormann: „Die Datenschutzbehörden müssen Augenmaß bewahren und sollten Sanktionen erst bei wiederholten Verstößen verhängen.“

Strengere Regeln als in anderen Ländern


Zudem kritisiert die MIT, dass die seit 25. Mai geltende europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch das neue Bundesdatenschutzgesetz in Deutschland noch strenger konkretisiert wurde als in anderen europäischen Ländern. Zum Beispiel sind in Deutschland deutlich mehr Unternehmen und Vereine verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die europäischen Vorgaben in Deutschland sogar noch verschärft wurden. Diese nationalen Verschärfungen müssen nun zurückgenommen werden“, fordert MIT-Chef Bormann.


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