Eckpunkte für die Vertragsgestaltung an Ganztagsschulen




Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat heute im Anschluss an eine Sitzung des Kultusausschusses im Niedersächsischen Landtag über das weitere Vorgehen bei der Vertragsgestaltung an Ganztagsschulen informiert:

„Unsere 1.300 Ganztagsschulen brauchen Ruhe, um ihrer Hauptaufgabe nachzugehen, nämlich guten Unterricht für unsere Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Das steht für mich an erster Stelle! Weder Rentenversicherung noch Hauptzollamt oder Staatsanwaltschaft ermitteln nach unserer Kenntnis strafrechtlich flächendeckend gegen Schulleitungen in Niedersachsen. Nur in einem einzigen Fall wird derzeit wegen eines möglichen Verstoßes gegen unsere Hinweise zur Vertragsgestaltung ermittelt. Für unsere Schulleitungen besteht kein Grund zur Besorgnis.

Darum habe ich heute entschieden, dass

bis zum Ende des Schuljahres 2011/12 keine Honorarverträge an unseren Schulen mehr abgeschlossen werden – bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Die DRV hatte zuletzt die Aufassung geäußert, dass Honorarverträge grundsätzlich nicht statthaft seien. Diese Rechtsauffassung, die wir vom Grundsatz her nicht teilen, lasse ich derzeit fachlich prüfen. Wir sind weiterhin mit der DRV im laufenden Gespräch, um die Vertragsfragen der Vergangenheit aufzuarbeiten.

2. externe mit Arbeits- und Sozialversicherungsrecht versierte Experten außerhalb Niedersachsens mit der Begutachtung von Honorarverträgen an Ganztagsschulen beauftragt werden.

3. ein neues Finanzierungs-Konzept zur Ausgestaltung des Ganztagsbetriebes zeitnah vorgelegt wird, so dass dieses am 1. Februar 2012 in Kraft treten kann.

4. der Ausgleich der durch die Umstellung möglicherweise entstehenden Mehrbedarfe an Schulen vom Land übernommen wird.

5. die Koordinierung der Umstellung durch eine zentrale Steuerungseinheit bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde in Lüneburg erfolgt. Gleichzeitig werden vier mobile Prüfungseinheiten an den Standorten der Regionalabteilungen gebildet, die die Handhabung von noch bestehenden oder möglicherweise fortbestehenden Honorarverträgen vor Ort prüfen und begleiten. Soweit erforderlich, werden wir hier eine zusätzliche Stellenausstattung vornehmen müssen.

Noch heute werden wir über die Niedersächsische Landesschulbehörde unsere Schulen anschreiben und darauf hinweisen, dass wir zwar nach wie vor der Auffassung sind, dass Honorarverträge an Ganztagsschulen aller Wahrscheinlichkeit nach zwar zulässig, die genannten Eckpunkte dennoch zur Stärkung der Rechtssicherheit umzusetzen sind.“


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