„Er war am Leben" – Sanitäter brachen vor Gericht in Tränen aus


Bei dem Zusammenprall wurde der DRK-Rettungswagen umgeworfen. Foto: Alexander Dontscheff
Bei dem Zusammenprall wurde der DRK-Rettungswagen umgeworfen. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Wolfenbüttel. Am 23. August 2017 rammte ein Porsche-Fahrer an der Kreuzung Neuer Weg/Salzdahlumer Straße einen DRK-Rettungswagen. Ein 80-jähriger Mann, der sich im hinteren Teil des Krankentransportes befand, kam ums Leben. Am gestrigen Donnerstag fiel das Urteil gegen den 61-Jährigen. Dazu äußert sich nun auch das DRK Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.


Strafrichter Holger Kuhlmann habezwar einen vorsätzlichen Gelblicht-Verstoß mit Geschwindigkeits-Übertretung und die mit dem Unfall verbundene fahrlässige Körperverletzung als erwiesen angesehen. Von grober Verkehrswidrigkeit und rücksichtslosem Fahren könne jedoch nicht die Rede sein. Daher erhielt der Angeklagte eine Geldstrafe von rund 6.600 Euro und einen Monat Fahrverbot. Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung.

Nie wieder als Notarzt einsetzbar


Bei dem Unfall kippte der Rettungswagen auf die Seite. Eine Rettungssanitäterin und der Notarzt wurden dabei verletzt. Dieser schilderte als Zeuge dem Gericht, dass er noch heute aufgrund der schweren Verletzungen insbesondere an der Schulter nicht voll arbeitsfähig sei, an Reha-Maßnahmen teilnehmen müsse und motorisch eingeschränkt sei. Er könne beispielsweise nie mehr als Notarzt eingesetzt werden. Auch die verletzte Rettungssanitäterin werde lebenslange Schäden behalten. Bei dem Unfall kam der Patient, der zuvor reanimiert worden war, ums Leben. Einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Zusammenprall und dem Tod könne aber nicht nachgewiesen werden, befand das Gericht. Dem DRK entstand eigenen Angaben zufolge durch den zerstörten Rettungswagen ein Sachschaden von rund 33.000 Euro.

Wie schnell fuhr der Mann?


Unklar ist bis heute, ob der Patient aufgrund des Unfall oder durch seine Krankheit ums Lebens kam. Ein Sachverständiger berichtete aus seinem Gutachten, dass der Angeklagte wohl 65 Stundenkilometer gefahren sein müsse und erklärte: „Bei 5 Kilometer die Stunde weniger hätte der Unfall vermieden werden können.“ In der zeitlichen Abfolge der Ereignisse wäre der Rettungswagen dann bereits über die Kreuzung gefahren und der folgenschwere Zusammenprall hätte nicht stattgefunden. Ein anderer Sachverständiger meinte, dass die Geschwindigkeit des Porsches eventuell auch geringer gewesen sein könnte. Das Gericht legte sich daher auf 60 km/h fest. Der Rettungswagen fuhr dem Gutachten zufolge mit rund 30 km/h auf die Kreuzung. Mehrere Zeugen bestätigten, dass der Rettungswagen sich langsam in die Kreuzung hineingetastet und der Fahrer sich umsichtig verhalten habe.

In der Urteilsverkündung habeder Richter erklärt: „Für den Fahrer des Rettungswagens ist es stets ein Abwägen. Daher spielt es keine Rolle, ob er sich noch langsamer in die Kreuzung hätte hineintasten können. Es ging in diesem Moment um das Leben des Patienten.“ Der Fahrer sei nicht verpflichtet, in der Kreuzung Schritt-Tempo zu fahren. Zudem habe er selbstverständlich – bei Blaulicht und Martinshorn – ein Sonderfahrtrecht und somit automatisch Vorfahrt.

In Tränen ausgebrochen


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Andreas Ring. Foto:



Fast 50 Zuschauer im Gerichtssaal – darunter zahlreiche Rettungssanitäter – verfolgten das Verfahren. Einige brachen bei der Urteilsverkündung in Tränen aus. „Die Rettungskräfte des DRK sind von diesem Urteil maßlos enttäuscht“, bestätigte DRK-Vorstand Andreas Ring. Haupt- und ehrenamtliche Kräfte würden auf diese Weise verunsichert. Es führe zu einem starken Vertrauensverlust in die Rechtslage. „Ich kann meinen Notfall-Sanitätern ja nicht sagen, dass sie bei einem Notarzt-Einsatz an einer roten Ampel geduldig warten sollen“, so Ring. Das Urteil sende ein verheerendes Signal an die Gesellschaft, findet Ring. Es entstehe das Gefühl, dass es egal sei, wie man sich im Straßenverkehr verhalte. Der Respekt vor Einsatzfahrzeugen im Straßenverkehr und auch vor Rettungskräften habe ohnehin dramatisch abgenommen, so Ring. „Es ist wichtig, dass festgestellt wurde, dass sich unser Fahrer einwandfrei verhalten hat. Für uns geht es jetzt darum, allen unseren Rettungskräften den Rücken zu stärken“, sagte der DRK-Vorstand.

„Er war am Leben"


Zudem kritisierte Andreas Ring das Vorgehen im Prozess, den Todesfall des Patienten aus dem Verfahren herauszulassen. „Der Notarzt hatte den Mann erfolgreich reanimiert. Er war am Leben. Beim Unfall ist er gestorben. Für mich ist die Ausgangslage klar“, sagte der DRK-Vorstand.

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