FDP: Gesetz zur Sicherungsverwahrung - Niedersachsen setzt BVG-Vorgaben penibel um




[image=5e1764b1785549ede64cc9ce]Mit dem geplanten Gesetz zur Sicherungsverwahrung setzt Niedersachsen nach Meinung des FDP-Justizpolitikers Roland Zielke die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes penibel um.

„Im Interesse der Bevölkerung wollen und müssen wir sicher gehen, dass nicht, wie in der Vergangenheit, Sicherungsverwahrte wegen Fehlern bei der Interpretation ihrer Grundrechte auf freien Fuß kommen, wenn sie noch als gefährlich einzustufen sind“, sagte Zielke in der Landtagsdebatte. Er machte aber auch deutlich, dass Sicherungsverwahrung nicht als Strafe anzusehen sei, mit der ein Verbrechen gesühnt wird. „Sie ist die Entziehung der Freiheit der Betroffenen, um die Gesellschaft vor ihnen zu schützen, solange sie nach der Strafhaft noch als gefährlich gelten. Die Devise ‚wegsperren, und das für immer‘ mag  populär wirken, aber sie ist populistisch und eines Rechtsstaates unwürdig“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion.

Zielke regte noch eine Änderung am Gesetz zur Sicherungsverwahrung an, welches gerade im Bundestag beraten wird. „Der Katalog der Anlassstraftaten, aufgrund derer Sicherungsverwahrung verhängt werden darf, umfasst nicht nur schwere Vergehen gegen Leib und Leben von Menschen, sondern nach wie vor auch Tatbestände wie schweren Landfriedensbruch. Das finde ich bedenklich, da sollte nachgebessert werden“, so der FDP-Rechtspolitiker.


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