FDP zur Hochwasser: Soforthilfe ist das nicht mehr


Björn Försterling (FDP) Foto: FDP
Björn Försterling (FDP) Foto: FDP | Foto: FDP

Hannover/Wolfenbüttel. Alleine 56 Millionen Euro Schaden an der öffentlichen Infrastruktur und circa 11 Millionen Euro in Land- und Forstwirtschaft entstand durch die Überschwemmungen im Juli und August vergangene Jahr.


Private Schäden sind dabei noch nicht berücksichtigt. Grund genug zu handeln und den Betroffenen Hilfestellung aus öffentlicher Hand zu geben. Da war der Landtag sich einig und stimmte trotz hoher Schuldenlast einstimmig für Soforthilfepaket in Höhe von 50 Millionen Euro.

Der niedersächsische Ministerpräsident und die Landesregierung versprachen schnelle und unbürokratische Hilfe. Doch einige Vereine, wie zum Beispiel der Schützenverein Schladen sehen sich von den Richtlinien und den Antragsvoraussetzungen benachteiligt. In einer kleinen Anfrage im Landtag wollten es die FDP Abgeordneten genau wissen. Insgesamt wurden 923 Anträge von Privathaushalten gestellt wobei aber nur 481 bewilligt wurden. Inwieweit die für Privathaushalte bewilligt Summe von 1.030.579,36 Euro ausgezahlt worden ist, dazu machte die Landesregierung indes keine Angaben. Auch auf die Frage, ob andere Vereine von der missverständlichen Formulierung in den Richtlinien betroffen sind wollte die Regierung sich nicht konkret äußern. Dies kritisierte Björn Försterling (FDP).

„Schnelle und unbürokratische Hilfe sieht anders aus. Die FDP setzt sich seit geraumer Zeit für weniger Bürokratie in öffentlichen Verwaltungen ein. Gerade in solchen Schwierigen Fällen ist es wichtig, dass die Betroffenen wissen, woran Sie sind“,so Försterling.

In der Anfrage rechtfertig sich die Landesregierung und hebt explizit hervor, dass es sich um freiwillige Leistungen handelt und kein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht. Die Landesregierung teilt in der Vorbemerkung ihrer Antwort mit: „Hochwasserereignisse können zu erheblichen Schäden führen. Deshalb ist es im originären Interesse der potentiell Betroffenen, sich hiergegen soweit wie möglich zu schützen, also Eigenvorsorge zu betreiben, insbesondere durch bauliche Maßnahmen sowie durch den Abschluss einer Elementarschadensversicherung“. Für Björn Försterling ein Armutszeugnis: „Insgesamt wurden nur wenige Anträge gestellt. Ich gehe davon aus, dass das aufwendige Antragsverfahren und die lange Bearbeitungsdauer viele abgeschreckt hat. Auch jetzt gut ein Jahr später sind einige Anträge immer noch nicht bearbeitet.“


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