Feuerbrand bedroht Obstbaubetriebe in der Region


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Landkreis. Der CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg hat gemeinsam mit Fraktionskollegen eine Landtagsanfrage zum sogenannten Feuerbrand gestellt. Der Abgeordnete beschäftigt sich bereits seit mehreren Wochen mit diesem Thema und betonte, dass die Pflanzenkrankheit eine große Gefahr sowohl für Betriebe als auch für bestände in privaten Gärten darstelle. „Nicht vorstellbar, wenn diese Krankheit auf unsere Obstbaugebiete übergreifen sollte“, so der Abgeordnete.

Hier die Anfrage im Wortlaut:

Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zum Schutz vor Feuerbrand?
Die Medien berichten aktuell über ein vermehrtes Auftreten der Pflanzenkrankheit Feuerbrand, die durch das Bakterium Erwinia amylovora hervorgerufenen wird. Betroffen sind vor allem Kernobstgewächse sowie Zier- und Wildgehölze, durch den Befall werden die Pflanzen bis hin zum Totalverlust stark in Mitleidenschaft gezogen.
Die bisher vor allem in Süddeutschland und den neuen Bundesländern aufgetretene Krankheit kann für Obstbauern existenzbedrohend sein und ist mit Pflanzenschutzmitteln nicht zu bekämpfen. Eine Eindämmung ist nur durch Verbrennen oder Vergraben aller betroffenen Pflanzen bzw. Pflanzenteile möglich. Epidemieartiges Auftreten überfordert häufig Obstbauern und Behörden vor Ort.
So berichtet die "Welt" am 10. Juli sogar von der Ausrufung des Katastrophenfalls im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Auch in Thüringen sind Fälle bekannt. Das "Hamburger Abendblatt" beschreibt in der Ausgabe vom 11. Juli einen Fall im Landkreis Pinneberg in Schleswig-Holstein und berichtet sogar von einem weiteren Fall im Landkreis Stade in Niedersachsen. Aktuell gibt es weitere Fälle im Landkreis Wolfenbüttel.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Sind weitere Fälle in Niedersachsen bekannt und welche Altfälle gibt es?
2. Welche Erklärungen gibt es für das jetzt vermehrte Auftreten in Norddeutschland?
3. Welche Bekämpfungsmöglichkeiten werden favorisiert?
4. Wie kann der Verbreitung des Feuerbrandes entgegen gewirkt werden?
5. Wie werden bspw. Obstbauern und Baumschulen informiert und gewarnt?
6. Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung gemeinsam mit vor Ort zuständigen Behörden und Dienststellen für den Fall eines vermehrten Auftretens in Niedersachsen?
7. Kann in Not geratenen Betrieben ggf. schnell und unbürokratisch Personal und Technik zur Unterstützung notwendiger Arbeiten zur Verfügung gestellt werden?


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