Flagge zeigen am Auto – was ist erlaubt?

von Thorsten Raedlein




Deutschland ist am Montag mit einem phänomenalen Sieg in die Fußballweltmeisterschaft 2014 gestartet – entsprechend geben die Fans ihrer Begeisterung auch im Straßenverkehr Ausdruck. Viele Autofahrer schmücken anlässlich der WM ihre Fahrzeuge mit fußballpatriotischen Fan-Devotionalien.

Vom Fähnchen an der Seitenscheibe, über Aufkleber jedweder Gestaltung und Größe bis hin zum Car-Bikini über den Außenspiegeln: Das Angebot des Handels ist riesig. Aber: Ist auch erlaubt, was gefällt? Der Leiter der TÜV-Station Wolfenbüttel, Andreas Grocholewski, gibt Tipps, worauf Fahrzeughalter beim Autoschmuck achten sollten, um weiterhin ungetrübt ihre WM-Freude auszuleben.

Beispiel Car-Bikini: „Bei dem Stoff-Überzieher für die Seitenspiegel im Nationalflaggendesign ist zu beachten, dass dieser die Blinkleuchten nicht verdecken“, so Grocholewski. „Das ist bei vielen aktuellen Fahrzeugmodellen ein Problem, da sie Blinker in den Seitenspiegeln tragen.“ Weitere Gimmicks in Länderfarben sind zum Beispiel halbtransparente Folien für die Heckscheibe oder Radkappen und Nummernschildhalter im Nationalitäten-Look. Und natürlich dürfen die von der WM 2006 bekannten Fähnchen für die Seitenscheibe nicht fehlen. Aber Vorsicht: Die sind häufig billig gemacht und knicken oftmals ab. Obwohl grundsätzlich gegen Fähnchen und Flaggen am Auto nichts zu sagen ist, haftet der Autofahrer, wenn durch Abbrechen oder falscher Befestigung Schäden am Folgefahrzeug entstehen. Grocholewski: „Spätestens vor einer Fahrt auf der Autobahn sollte der Fan-Schmuck demontiert werden, weil die Fahnen nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt sind.“

Übrigens: Wer sich eine Fahne in die Scheibe klemmt, erleichtert Langfingern die Arbeit, denn der entstandene Spalt ist für sie eine Einladung. Die Autoversicherer können in einem solchen Fall die Regulierung des Schadens verweigern. Aufkleber sind ebenso wenig ein Problem wie ein schwarz-rot-gold lackierter Wagen. Alles ist erlaubt, solange die Sicht des Fahrers nicht eingeschränkt wird und Mitfahrende oder andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Wer nach einem Sieg im Autokorso eine große Fahne aus dem Auto schwenkt, sollte vorsichtig sein. Die Gurtpflicht gilt übrigens auch im Autokorso: Wer nicht angeschnallt ist und sich zu weit aus dem Fenster lehnt, muss mit einer Strafe rechnen.


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