Fracking: FDP-Landtagsfraktion antwortete Wolfenbütteler Volker Fritz - "Website nicht mehr ganz aktuell"

von Marc Angerstein




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Volker Fritz. Foto: Marc Angerstein



Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Landtagsfraktion Christian Grascha sendete am heutigen Mittwoch dem Wolfenbütteler Volker Fritz ein Antwortschreiben auf seinen offenen Brief vom 11. Februar, in dem er die FDP-Landtagsfraktion scharf angriff (WolfenbüttelHeute.de berichtete). Fritz, der sich in der Piratenpartei engagiert, warf der FDP eine unzutreffende und teils irreführende Information der Bürger auf den Online-Seiten der FDP-Fraktion zum Thema Fracking vor. Dabei bezog er sich auf eine Mitteilung des Aktivisten David Widmayer aus Wendeburg, die unserer Redaktion nicht vorliegt. Fritz warf den Liberalen Unredlichkeit vor, weil sie zusammen mit der Gasindustrie, der Öffentlichkeit eine Sicherheit vorgaukeln würden, die seiner Ansicht nach nicht existent sei.


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Björn Försterling. Foto: FDP



Der Wolfenbütteler FDP-Landtagsabgeordnete Björn Försterling hatte gegenüber unserer Online-Zeitung den offenen Brief von Volker Fritz als “sehr einseitig” bezeichnet und deren Inhalt zurückgewiesen. Grascha räumt in seinem Brief an Fritz ein, dass die Website der FDP-Fraktion beim Thema Fracking nicht mehr ganz aktuell sei, verteidigte aber den Beschluss des Niedersächsischen Landtages, den wir ebenfalls ungekürzt und unkommentiert veröffentlichen.

Die Antwort der FDP-Landtagsfraktion veröffentlichen wir im Original hier. 

Die Antwort von Christian Grascha: 




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Christian Grascha Foto:



Falsche Angaben auf der Landeshomepage der FDP unter Fakten zum Fracking

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben zum Thema Fracking.

Für die FDP-Fraktion ist es besonders wichtig zu betonen, dass während der Jahre, während derer Fracking in Niedersachsen betrieben wird, kein einziger Fall der Verschmutzung des Grundwassers bekannt ist. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass 100%ige Sicherheit nicht gewährleistet ist. Es ist jedoch wichtig, nicht aus den Augen zu verlieren, dass dies für alle(!) Technologien gilt und somit ein denkbar schlechtes Kriterium für die Auswahl von Technologien für die Anwendung darstellt.

Die bisher in Niedersachsen aufgetretenen Verunreinigungen durch den Austritt von aromatischen Kohlenwasserstoffe (BTEX) durch die Kunststoffrohre hindurch stehen nicht im Zusammenhang mit der eingesetzten Fracking-Technologie. Sie hätten zum einen in gleicher Weise beim Abtransport von Lagerstättenwasser beim Einsatz jeder anderen Fördermethode auftreten können und sind zum anderen durch systematische Prüfung der Rohrleitungen für die Zukunft abgewendet.

Es ist jedoch richtig, dass die Website der FDP-Fraktion nicht mehr ganz aktuell ist. Es gibt sowohl einen aktuellen Beschluss des Landesvorstands der niedersächsischen FDP als auch eine Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom Dezember 2012 zum Thema Fracking. Beide Texte finden Sie im Dateianhang. Viele Bürgerinitiativen haben die dort gefundenen Formulierungen mit großem Wohlwollen aufgenommen, etwa die Forderung nach Umweltverträglichkeitsprüfungen, Einbeziehung der Kommunen, Umkehrung der Beweislast sowie Ausschluss von Wasser- und Trinkwasserschutzgebieten. Die sorgfältige Lektüre beider Texte wird sicher auch im Lichte Ihrer Einwände aufschlussreich sein.

Wir werden unsere Website in den nächsten Tagen aktualisieren und die beiden Texte anstelle der derzeitigen Fakten-Übersicht einstellen. Für den Hinweis danken wir Ihnen ausdrücklich. Bitte zögern Sie nicht, sich jederzeit erneut an uns zu wenden.







Die Entschließung des Niedersächsischen Landtags vom Dezember 2012 zum Thema Fracking:


[image=5e1764fa785549ede64cd8da]Niedersächsischer Landtag − 16. Wahlperiode





Drucksache 16/5514







Änderungsantrag

(zu Drs. 16/16/3312, 16/3519, 16/3912, 16/3967 und 16/5459)

Fraktion der CDU / Fraktion der FDP

  1. a)  Ausbau des Kavernenfeldes Etzel stoppen bis die Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist - Bergrecht reformieren: Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen GenehmigungsverfahrenAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3312

  2. b)  Bergrecht an die gesellschafts- und umweltpolitischen Anforderungen anpassen Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3519

  3. c)  Bergrecht reformieren - Umweltverträglichkeitsprüfung bei allen Maßnahmen „unter Ta- ge“ - kein Fracking in Wasserschutzgebieten - keine Subventionen für EnergiekonzerneAntrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/3912

  4. d)  „Fracking“ - Sicherheit für Mensch und Umwelt geht vor! Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3967


Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz - Drs. 16/5459

Der Landtag wolle die Anträge in folgender Fassung beschließen: Entschließung

Rohstoffland Niedersachsen weiterentwickeln - Moderne Genehmigungsverfahren zum Nut- zen von Menschen und Umwelt einführen!

Der Landtag wolle beschließen:

Entschließung

In Niedersachsen wird seit über 150 Jahren Erdöl und seit über 50 Jahren Erdgas gefördert. Die sogenannte Fracking-Technologie wird seit über 30 Jahren in Niedersachsen angewendet. In die- sem Zeitraum wurden in über 250 Projekten sowohl konventionelle als auch unkonventionelle Erd- gaslagerstätten unter Anwendung dieser Technologie aufgeschlossen, um eine wirtschaftliche För- derung der niedersächsischen Rohstoffe zu gewährleisten. Zunehmend wird die Technologie auch bei der Erschließung tiefer Erdwärmevorkommen genutzt werden.

In den vergangenen Monaten hat die Diskussion rund um die Technologie zur Erkundung neuer Erdgasvorkommen, vielseitige Beachtung in Niedersachsen gefunden. In der Bevölkerung existie- ren teilweise erhebliche Vorbehalte gegenüber der sogenannten Fracking-Technologie, insbeson- dere bezüglich möglicher Risiken für das Grundwasser. Vor diesem Hintergrund soll die bisherige Genehmigungspraxis, deren Grundlage die geltenden Regelungen des Bergrechts sind, ergänzt werden. Es bedarf eines modernen und passgenauen Genehmigungsverfahrens, welches die Risi- ken der Fracking-Technologie beleuchtet und die Vorbehalte der Bevölkerung gebührend berück- sichtigt.

Der Landtag begrüßt, dass die Erdöl- und Erdgasindustrie in Niedersachsen nach Rohstoffen forscht und Arbeitsplätze sichert. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass die Fracking- Technologie einem aus Umwelt- und Personenschutzgründen zur Anwendung kommenden Krite- rienkatalog gerecht wird.









Vor diesem Hintergrund bittet der Landtag die Landesregierung,

  1. sich für eine Veränderung des Bergrechts einzusetzen, damit bei der unkonventionellen Erd- gasförderung zwingend eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist,

  2. fortlaufend und unmittelbar die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Forschung in die Geneh- migungsverfahren aufzunehmen,

  3. sich dafür einzusetzen, dass Fracking-Vorhaben in Wasserschutzgebieten, Trink- und Mine- ralwassergewinnungsgebieten sowie in Solefördergebieten zukünftig grundsätzlich nicht ge- nehmigungsfähig sind,

  4. zu gewährleisten, dass die betroffenen Landkreise bei der Genehmigung von Fracking- Vorhaben beteiligt werden und sofern dabei die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Er- laubnis gesehen wird, diese im Einvernehmen mit dem betroffenen Landkreis erteilt wird,

  5. auf die niedersächsische Erdöl- und Erdgasförderindustrie und die Geothermiebranche hin- zuwirken, zukünftig Frack-Flüssigkeiten mit geringerer Umweltbelastung zu entwickeln und einzusetzen. Ziel muss die Entwicklung von Frack-Flüssigkeiten ohne jede Umweltbelastung sein,

  6. sich für die Offenlegung aller Bestandteile der Frack-Flüssigkeiten einzusetzen. Es muss si- chergestellt werden, dass durch die Verwendung der Frack-Flüssigkeiten keine Gesundheits- und Umweltgefährdung besteht,

  7. auf die niedersächsische Erdöl- und Erdgasförderindustrie als auch auf die Geothermiebran- che hinzuwirken, die Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung über verwendete Förderverfahren zu verstärken und die betroffenen Kommunen und Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über lau- fende und geplante Projekte auch für Explorationsbohrungen in geeigneter Art und Weise zu informieren,

  8. auf die Erdöl- und Erdgasförderindustrie und die Geothermiebranche hinzuwirken, dass In- formationen über bereits durchgeführte Fracking-Projekte in Niedersachsen in geeigneter Form, z. B. Veröffentlichung im Internet, bekannt gegeben werden,

  9. sich für eine generelle Beweislastumkehr im Bergrecht einzusetzen, sodass beispielsweise im Falle einer Kontamination das Fracking-Unternehmen nachweisen muss, dass die Verunreini- gung nicht in Zusammenhang mit dem Fracking steht. Im Übrigen gelten die allgemeinen Re- gelungen zur Schadensersatzpflicht im Bergrecht.Begründung


Das Land Niedersachsen profitiert in vielerlei Hinsicht von seiner Rohstoffindustrie. Mehr als 20 000 hoch qualifizierte Arbeitsplätze sind direkt von der Erdöl- und Erdgasproduktion abhängig. 14 % des in Deutschland benötigten Erdgases werden im Inland gefördert womit auch 7 Mrd. Euro an Förderabgaben verbunden sind. Darüber hinaus trägt die heimische Erdgasförderung zu einer Sta- bilisierung der Energiepreise bei und entlastet somit Verbraucher und Industrie.

Das Land Niedersachsen, in dem rund 95 % der deutschen Erdgasproduktion gefördert werden, steht für einen konstruktiven, transparenten und sorgfältigen Umgang mit der Förderung von kon- ventionellem und unkonventionellem Erdgas. Risiken, die möglicherweise mit der Anwendung der Fracking-Technologie verbunden sein können, dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Es bedarf hierzu einer genauen Analyse möglicher Risiken und einer Weiterentwicklung von Verfahren der Fracking-Technologie, welche sich durch geringeren Chemikalieneinsatz auszeichnen. Laut NOZ vom 31.01.2012 wird man voraussichtlich in absehbarer Zeit bei der unkonventionellen Förderung von Erdgas auf umweltgefährdende Zusätze vollständig verzichten können. Die Sicherheit der Bür- gerinnen und Bürger, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie der Schutz der Umwelt ha- ben dabei immer oberste Priorität.






Für die Fraktion der CDU

Björn Thümler Fraktionsvorsitzender




Für die Fraktion der FDP

Christian Dürr Fraktionsvorsitzender





(Ausgegeben am 05.12.2012)





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