Gegen den Strom: Von hinten in die Einbahnstraße

von Thorsten Raedlein



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Wolfenbüttel. Eine Einbahnstraße darf – egal von welchem Fahrzeug – normalerweise nur in Richtung des weißen Pfeils auf dem Einbahnstraßenschild befahren werden. Inzwischen gibt es aber auch in Wolfenbüttel immer mehr Einbahnstraßen, die Radfahrern auch die Benutzung in entgegengesetzter Richtung erlauben.

Diese freigegebenen Einbahnstraßen erkennt man an einem besonderen Zusatzzeichen. So untersagt das Verkehrszeichen „Einfahrt verboten“ (roter Kreis mit weißem Querstrich) am Ende einer Einbahnstraße eigentlich allen Verkehrsteilnehmern, die Straße quasi von hinten zu benutzen. Ist unter dem Schild aber eine weiße Zusatztafel mit einem Fahrrad und dem Wort „frei“ angebracht, darf die Einbahnstraße durch Radfahrer in beide Richtungen befahren werden.

Damit andere Verkehrsteilnehmer nicht von den entgegenkommenden Fahrrädern überrascht werden, informiert sie ein Zusatzzeichen an Anfang der Einbahnstraße. Dieses zeigt ein Fahrrad mit zwei Pfeile in entgegengesetzten Richtungen darunter. Dies bedeutet, dass der Radverkehr in beiden Richtungen zugelassen ist.

Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes soll über die Freigabe weiterer Einbahnstraßen nachgedacht werden.

Die in Wolfenbüttel freigegebenen Einbahnstraßen


. Öselweg (in Teilbereichen)
. Buchenweg
. Am Brückenbach
. Ringstraße (in Teilbereichen)
. Blücherstraße
. Große Kirchstraße (in Teilbereichen)
. Krumme Straße
. Lustgarten
. Maurenstraße
. Okerstraße (in Teilbereichen)
. Glockengasse
. Grundstraße
. Hospitalstraße
. Rosenmüllerstraße
. Schleusenstraße
. Ibergweg
. Weberstraße
. Heinrichstraße
. Schinkelstraße
. Am Jahnstein
. Elsässer Straße
. Vor dem Gotteslager
. Weidenbleek
. Donnerburgstraße
. Okeraue
. Kleingartenweg
. Neue Straße (in Teilbereichen)
. Karlstraße (in Teilbereichen)
. Kanzleistraße (in Teilbereichen)
. Brauergildenstraße
. Klosterstraße
. Enge Straße (in Teilbereichen)
. Wallstraße (in Teilbereichen)