Glasfaserausbau in Hordorf und Destedt geplant

In den nächsten Monaten müssen sich mindestens 40 Prozent der Haushalte pro Ort für Glasfaser entscheiden, damit der Ausbau beginnen kann.

Von links: Ortsbürgermeister Reinhold Briel, Bürgermeister Detlef Kaatz, Ortsbürgermeister Diethelm Krause-Hotopp.
Von links: Ortsbürgermeister Reinhold Briel, Bürgermeister Detlef Kaatz, Ortsbürgermeister Diethelm Krause-Hotopp. | Foto: Netzgesellschaft Braunschweiger Land mbH

Cremlingen. Die Netzgesellschaft Braunschweiger Land will den Glasfaserausbau in Hordorf und Destedt vorantreiben. Bis zum 17. Februar 2023 müssen sich 40 Prozent der Haushalte pro Ort für Glasfaser entscheiden, damit der Ausbau beginnen kann, teilte die Netzgesellschaft mit. Nötig sei ein "deutliches Signal" der Einwohner, dass Bedarf an schnellem Internet über Glasfaser bestehe, sagte Bürgermeister Detlef Kaatz.


Kostenlos verlegt die Netzgesellschaft die Glasfaser über das Privatgrundstück nur, wenn bis Fristende für das Haus ein Internetauftrag und die Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin vorliegt. Die Aufträge nimmt htp als Provider der Netzgesellschaft entgegen.

Infoveranstaltungen geplant


Auf Informationsveranstaltungen sollen die Ausbauplanungen und weitere Schritte vorgestellt werden. An Beratertagen können Interessierte ihre Fragen klären und direkt einen Vertrag abschließen. In Hordorf soll die Infoveranstaltung am 28. November um 19 Uhr stattfinden, in Destedt am 30. November um 19 Uhr. Die Beratertage in Hordorf sind für den 30. November sowie den 1., 7. und 8. Dezember geplant. In Destedt sind die Termine für den 5., 6., 12. und 13. Dezember angesetzt.

Während die Aktionsphasen in Hordorf und Destedt erst beginnen, läuft die Vermarktung der Glasfaseranschlüsse in anderen Orten des Landkreises bereits. In Werlaburgdorf ist der Stichtag, bis zu dem die Quote erreicht werden muss, der 25. November. Hötzum und Evessen haben noch bis zum 6. Januar Zeit. Nach diesen Terminen nimmt htp noch für rund zwei Wochen Aufträge entgegen, berechnet allerdings für den zusätzlichen Planungsaufwand einen Baukostenzuschuss von 595 Euro. Ist auch diese Frist verstrichen, steigt der Baukostenzuschuss auf 2.975 Euro.


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