Hiebing: „Bei Wasserstraßen-Reform auch regionalwirtschaftliche Faktoren und Tourismus berücksichtigen"


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[image=5e1764c3785549ede64ccdce]Im Zuge der geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sollen die Standorte der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen und ihrer Ämter erhalten bleiben. Das hat der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, gegenüber der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion erklärt. Ferlemann, der in der heutigen CDU-Fraktionssitzung die Eckpunkte des Reformkonzeptes vorstellte, sagte gegenüber den Abgeordneten auch, dass die WSV-Reform bis 2020 sozialverträglich umgesetzt werden solle. „Betriebsbedingte Kündigungen wird es nicht geben – auch nicht in Niedersachsen. Die Priorisierung der Investitionen und der Aufbau der Ämterstruktur ist aus meiner Sicht für Niedersachsen gut gelaufen.“

Der hafenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Bernd-Carsten Hiebing, erneuerte im Gespräch mit Ferlemann die bereits in der Vergangenheit von der CDU-Landtagsfraktion an die Bundesregierung gerichtete Bitte nach einer effizienten Verteilung von Fördermitteln für den Ausbau und Erhalt von Wasserstraßen in Niedersachsen. „Das Konzept des Bundes ist noch zu sehr auf das Kriterium der Gütertonnage ausgerichtet. Der Kriterienkatalog sollte um weitere regionalwirtschaftliche Faktoren erweitert werden“, sagte Hiebing. Das fordere auch ein von Niedersachsen begleitetes Ländergutachten. Außerdem müssten bei der Reform die Interessen der Tourismuswirtschaft stärker einbezogen werden.

Hiebing wies in diesem Zusammenhang auf die gute Arbeit der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen in Aurich und Hannover hin: „Wir brauchen vor dem Hintergrund des anwachsenden Güterverkehrs und der besonderen Bedeutung Niedersachsens für die Hafenhinterlandtransporte auch weiterhin kurze Entscheidungswege der WSV. Netzfunktion und Verwaltung müssen auf höchstem Niveau bleiben – das ist aus meiner Sicht besonders durch die Nähe der Standorte zur Küste gewährleistet.“ Die Entscheidung, in Bonn eine neue Zentralbehörde zu errichten, ist aus Hiebings Sicht nur dann sinnvoll, wenn „damit tatsächlich bürokratischer Aufwand eingespart“ und die Behörde insgesamt „agiler“ und „effizienter“ werde.


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