Hunde müssen wieder an die Leine

von Thorsten Raedlein




Wolfenbüttel. Im Frühjahr erwacht die Natur im wahrsten Sinne des Wortes zu neuem Leben. Mit Beginn der Brut- und Setzzeiten der Jungtiere in freier Natur greift auch wiederum das Gesetz über die Wald- und Landschaftsordnung (NwaldLG), das alle Hundehalter verpflichtet, ihre Vierbeiner vom 1. April bis 15. Juli angeleint zu führen.

Die Jägerschaft Wolfenbüttel bittet daher alle Naturfreunde, Erholungssuchende und Hundehalter in den kommenden Monaten um erhöhte Rücksichtnahme bei Spaziergängen in der Natur. Der Wildnachwuchs dankt es den Besitzern, wenn er nicht durch streunende oder wildernde Hunde aufgeschreckt wird, da schon die geringste Störung der Jungtiere – sei es Rehkitz, Junghase, Enten- oder Rebhuhnküken – tödliche Folgen haben kann.

Der Grund für die Sonderregeln während der Brut- und Setzzeit besteht darin, dass der Jagdtrieb des Hundes eine Gefahr für trächtige Tiere und den Nachwuchs darstellen kann. Die möglichen Risiken für andere Tiere sind vielfältig. So reicht es manchmal schon, dass ein Hund ein Junges nur berührt – der fremde Geruch irritiert die erwachsenen Tiere, lässt sie eventuell den Nachwuchs verstoßen. Vertreibt der Hund brütende Vögel, besteht wiederum die Gefahr, dass die Eier im Gelege auskühlen oder von anderen Tieren zerstört werden. Verstöße werden meist mit Bußgeldern geahndet, kommt durch den Hund tatsächlich ein Tier zu Schaden, können sogar vier- oder fünfstellige Beträge fällig werden.


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