"Ich gehe nicht hin" - So reagiert das Land auf Schulverweigerer

Wie viele Schulverweigerer es tatsächlich gibt, könne derweil jedoch nicht gesagt werden.

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Symbolbild. | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Niedersachsen. Die Folgen der Corona-Pandemie seien vor allem im Schulalltag deutlich bemerkbar. Neben der fehlenden digitalen Ausstattung und großen Lernunterschieden unter den Schülern, ließen sich die Auswirkungen zudem durch sogenannte "Schulverweigerer" bemerken. Diese hatten schon vor der Pandemie Probleme damit gehabt, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Mit den wiederkehrenden Schulschließungen hat sich dieses Problem zunehmend verschlimmert. Das Land interveniert nun mit Programmen zur Beratung und Prävention. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Susanne Schütz und Lars Alt (FDP) hervor.



Die Schulpflicht ist in Niedersachsen so geregelt, dass sie mit dem Beginn eines Schuljahres für die Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden, anfängt und grundsätzlich nach zwölf Jahren endet. Auszubildende sind für die Dauer ihrer Berufsausbildung berufsschulpflichtig. Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz stellt die Schulpflichtverletzung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt in der Zuständigkeit der Kommunen, die nicht verpflichtet sind, den Ausgang des Ordnungswidrigkeitenverfahrens der jeweiligen Schule zu melden. Daher könne nicht gesagt werden, wie viele Schulverweigerer es in Niedersachsen derzeit gibt.

Was unternimmt die Landesregierung?


Schulabsentes Verhalten habe unterscheidbare Ursachen und sei für jeden Einzelfall gesondert zu betrachten. Von der Schulverweigerung, die häufig ein Symptom für psychische Erkrankungen sei, könne das Schulschwänzen abgegrenzt werden. Bei letzterem sei von einer sozialen Fehlanpassung auszugehen, die sich aus sozialen und/oder individuellen Erlebnissen entwickelt. Insbesondere bei massivem Fehlen gebe es Hinweise auf einen hohen Zusammenhang zu psychischen oder familiären Problemlagen. Aufgrund der Pandemiesituation können Ursachen in veränderter oder verstärkter Form auftreten, etwa Lernlücken, gesundheitliche Probleme, Ängste oder Strukturverlust. Häufig gebe es nicht die eine Ursache für das schuldistanzierte Verhalten, sondern verschiedene Faktoren kommen zusammen.


Daher hängt auch der Umgang mit diesem Verhalten stark vom Einzelfall ab. Das Beratungs- und Unterstützungssystem habe hierauf reagiert. Im Zuge der Corona-Pandemie habe sich der Fokus insbesondere der Schulpsychologie auf den Bereich der Intervention konzentriert. Die Bereiche Schulpsychologie sowie Gesundheitsförderung und Prävention der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) bieten verschiedene unterstützende und beratende Dienstleistungen an, um einer Tendenz zum Schulabsentismus bei Schülern zu begegnen. Das System besteht aus schulpsychologischen Dezernenten, Beratungslehrern sowie sozialpädagogischen Fachkräften, welche sowohl Schülern als auch Schulen beratend zur Seite stehen.

Als Bausteine zur Prävention können grundsätzlich ein verlässlicher Schulbetrieb, Beratungsangebote in den Schulen, Ganztagsangebote, die Erhöhung der Attraktivität des Lernorts und Projektmaßnahmen aufgeführt werden. Im Rahmen des Aktionsprogramms "Startklar" zu Beginn des neuen Schuljahres bietet das Land den Schulen verschiedene Programme und Maßnahmen an, gerade in Hinblick auf die abklingende Pandemie. In der Zeit der Präsenzeinschränkungen wurde die personenbezogene Beratung durch die schulpsychologischen Dezernenten aufrechterhalten und ausgebaut. Sie erfolgte überwiegend telefonisch oder digital und mit gesonderten Regelungen in Präsenz.

Mehr Schüler schaffen Abschluss


Symbolbild.
Symbolbild. Foto: Julia Seidel


Für das Schuljahr 2021/2022 liegen noch keine Daten vor, doch im Schuljahr 2020/2021 verließen 2.402 Schüler die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss. Die Schüler sind in aller Regel weiter schulpflichtig und erwerben insbesondere in BBS weitere Abschlüsse und Berechtigungen. Darin nicht enthalten sind 1.440 Schüler mit dem Abschluss der Förderschule Lernen sowie 748 Abgänger mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung.

Trotz Pandemie kann festgestellt werden, dass im Vergleich zum Vorjahr im Schuljahr 2020/21 1,13 Prozent weniger Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen haben.


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