In Niedersachsen vorerst kein Rauchverbot für E-Zigaretten




[image=5e1764c5785549ede64cce46]In Niedersachsen wird die E-Zigarette vorerst weiterhin nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz fallen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des FDP-Gesundheitspolitikers Roland Riese hervor.
Die Original-Antwort der Landesregierung veröffentlichen wir hier

Darin heißt es, die E-Zigarette falle nicht unter die Rauchverbote, weil diese ausschließlich auf die Gefahren des Tabakrauchens gerichtet seien. Und weiter: „Die E-Zigaretten dem Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen zu unterstellen, ist nicht zielführend, solange nicht ausreichend geklärt ist, ob und in welcher Form durch Passivrauchen bei E-Zigaretten gesundheitliche Risiken zu befürchten sind.“

[image=5e1764c1785549ede64ccd8c]Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Roland Riese, meint: „Aus der Antwort geht eindeutig hervor, dass ein generelles Verbot der E-Zigarette nach bisherigem Erkenntnisstand nicht zu begründen wäre. Es wird aber auch deutlich, dass es bisher nur unzureichende Erkenntnisse über die neue Zigarette gibt.“

Irritiert zeigt sich Riese davon, dass sowohl das Bundesinstitut für Risikoforschung als auch das Deutsche Krebsforschungszentrum und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor der E-Zigarette warnen, obwohl es bisher kaum Informationen über eine mögliche Gefährdung gibt. „Das mündet in dem Satz, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe die Bevölkerung über die ‚nicht bekannten Risiken‘ informiert“, amüsiert sich Riese. Es werde also prophylaktisch gewarnt.

Für Behörden und andere Einrichtungen wird es vorerst keine Regeln geben, wie sie in den Büros mit den E-Zigaretten umgehen. Sie können der Antwort der Landesregierung zufolge frei darüber entscheiden, ob sie die E-Zigarette in ihren Räumlichkeiten verbieten oder zulassen wollen. Darüber hinaus teilt die Landesregierung nicht die Einschätzung des Niedersächsischen Städte und Gemeindebundes, dass Inhaltsstoffe der E-Zigarette lebensmittelrechtlich kontrolliert werden sollten. Es handle sich bei den Liquids nicht um Lebensmittel, heißt es.


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