Innenminister Schünemann will “Facebook-Fahndung” ausbauen - GRÜNE dagegen




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Gute Nachricht für “Fahndung-Fans”: „Ab heute hat das Landeskriminalamt (LKA) für Öffentlichkeitsfahndungen der niedersächsischen Polizei im Internet eine neue Fanpage bei „Facebook”, erklärte Innenminister Uwe Schünemann in Hannover.


„Schon unser regionaler Testlauf bei der Polizeidirektion Hannover war sowohl bei der Fahndung nach Straftätern als auch bei der Suche nach Vermissten erfolgreich. Jetzt werden wir dieses Medium in ganz Niedersachsen als zusätzliches Instrument nutzen und ergänzen so die herkömmlichen Verfolgungsmethoden der Polizei. Wir erreichen damit insbesondere die jungen Menschen, eine Zielgruppe, die ihre Informationen zunehmend dem Internet-Angebot entnimmt.”

[image=5e1764e8785549ede64cd564]Auf der Fanpage des LKA bei „Facebook” werden für alle Polizeibehörden in Niedersachsen aktuelle Fahndungen in skizzierter Form dargestellt und mit einem „Link” versehen, der zu den Fahndungsseiten des neuen Internetauftritts der Polizei führt. Erst dort erreichen die Nutzer das umfangreiche Bild- und Informationsmaterial.

„Damit sind alle personenbezogenen Daten ausschließlich auf Servern des Landes Niedersachsen gespeichert. Die Bedenken der Datenschützer sind damit nach unserer festen Überzeugung vom Tisch”, so Schünemann.
Erhalten bleibt die Kommentarfunktion zu den Fahndungen. Allerdings ist sie nicht dazu gedacht, Zeugenhinweise abzugeben. Hat ein Internetnutzer sachdienliche Hinweise zu einer Fahndung, können diese per Telefonanruf oder per E-Mail an die Polizei weiter gegeben werden. Darauf werden die „user” gesondert hingewiesen.

„Jetzt geht es darum, die fast 110.000 Nutzer der Polizei-Fanpage’s in Hannover und Lüneburg über die neue zentrale Fahndungsform zu informieren, damit sie nun auch landesweite Fahndungen zur Kenntnis bekommen können”, betonte der Präsident des Landespräsidiums für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Uwe Binias.
Die Innenministerkonferenz hatte sich Anfang Juni auf Initiative Schünemanns mit der Thematik „Nutzung Sozialer Netzwerke durch die Polizei” beschäftigt und diese als sinnvolle Ergänzung der polizeilichen Informations-, Ermittlungs- und Fahndungsarbeit” bewertet.

Die Entscheidung darüber, ob auf eine personenbezogene Öffentlichkeitsfahndung auch in „Facebook” per Link hingewiesen werden soll, trifft zunächst die sachbearbeitende Dienststelle. In Strafverfahren ist die Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft erforderlich. Der Staatsanwaltschaft obliegt auch die Prüfung, ob der Fahndungserfolg nicht mit anderen, den Betroffenen weniger beeinträchtigenden Mitteln, erzielt werden kann.
Nach der anschließenden Übersendung der Unterlagen per E-Mail an das LKA werden von dort der erforderliche Link bei „Facebook” und die zugehörigen Hinweise auf der Internetseite der Polizei Niedersachsen eingestellt. Parallel erhalten weiterhin auch die klassischen Medien die Informationen zur Öffentlichkeitsfahndung.
Das soziale Netzwerk „Facebook” ist für die niedersächsische Polizei aber nicht nur im Bereich der Fahndung und Vermisstensuche nützlich:

Die Polizeidirektionen nutzen „Facebook” als Medium für die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, u.a. auch zur Einsatzbegleitung. Während bestimmter Veranstaltungen, z.B. im Zusammenhang mit Fußballspielen, können sie dabei ständig aktuell über den Verlauf informieren und Verhaltenshinweise an die Teilnehmer oder die Anwohner geben.

Die Polizeiakademie in Nienburg hat im Rahmen eines Pilotprojektes eine Fanpage bei „Facebook” eingerichtet, um die Zielgruppe der 18 bis 25-Jährigen für die Nachwuchsgewinnung direkt anzusprechen. Mit großem Erfolg: In Niedersachsen geben mittlerweile mehr als 50 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber bei einer Befragung an, über die Fanpage der Polizeiakademie auf die Polizei als Arbeitgeber aufmerksam geworden zu sein.


GRÜNE fordern Abschied von Facebookfahndung


[image=49342]Die innenpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen Meta Janssen-Kucz hat die von Innenminister Uwe Schünemann geplante Ausweitung der Facebookfahndung kritisiert.

“Das wäre ein Affront gegen alle begründeten Verpflichtungen zur Wahrung des Datenschutzes. Darüber darf sich auch und gerade ein Innenminister nicht hinwegsetzen”, sagte die Grünen-Politikerin heute in Hannover. Schünemann müsse die Bedenken und die Kritik der Datenschützer ernst nehmen. Janssen-Kucz: “Auch in diesem Fall gilt, dass der Zweck nicht die Mittel heiligt. Es ist eine Illusion zu glauben, dass mit dem Hinweis auf einen Link zum Internetauftritt der Polizei, bei Facebook dem Datenschutz ausreichend Rechnung getragen wird.”


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