KiTa-Betreuung: Bürgermeister richtet Offenen Brief an Eltern

Mit einem Offenen Brief wendet sich Bürgermeister Thomas Pink an die Eltern der Kindergartenkinder der Stadt Wolfenbüttel.

Bürgermeister Thomas Pink (Archivbild)
Bürgermeister Thomas Pink (Archivbild) | Foto: Werner Heise

Wolfenbüttel. Im Folgenden veröffentlichen wir unkommentiert und ungekürzt einen Offenen Brief von Bürgermeister Thomas Pink an die Eltern der Kindergartenkinder der Stadt Wolfenbüttel.


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern,

ich darf mich bei Ihnen zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass Sie es in den vergangenen Tagen geschafft haben, die Betreuung Ihrer Kinder im privaten Rahmen zu organisieren. Mir ist bewusst, dass dieses eine große Herausforderung für Sie darstellt. Ihr Engagement hat dazu geführt, dass in den städtischen Kindertagesstätten bisher nur sehr wenige Kinder betreut werden mussten. Dieses ist im Sinne des derzeit zwingend gebotenen Gesundheitsschutzes außerordentlich wichtig, denn jedes Kind, jede Mutter, jeder Vater, jede nicht benötigte Erzieherin und jeder nicht benötigte Erzieher, die/der zu Hause bleiben, sorgen mit dafür, dass die Verbreitung des Corona-Virus an Geschwindigkeit verliert.

Daher bitte ich Sie herzlich und eindringlich, weiterhin alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Kinderbetreuung auch in den kommenden Tagen und Wochen im privaten Bereich zu organisieren. Nach wie vor gilt, dass in den städtischen Kindertagesstätten nur dann eine Betreuung stattfinden kann, wenn keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit besteht und beide Elternteile beruflich in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ tätig sind. Hierzu zählen unter Berücksichtigung der in dieser Woche erfolgten Entscheidungen und Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich

  • Hauptamtlich bzw. hauptberuflich Beschäftigte im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr

  • Beschäftige im Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche

  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen

  • Beschäftigte im Bereich der Daseinsvorsorge mit Sicherstellungsauftrag, wie zum Beispiel für die Wasser-, Strom-, Fernwärme-, Mineralöl- und Gasversorgung, Beschäftigte in den Bereichen Entsorgung, Lebensmittelversorgung (Produktion, Verarbeitung und Handel), Informationstechnik und Telekommunikation, öffentlicher Nahverkehr, Kinderbetreuung sowie Bargeldversorgung


Während am morgigen Freitag die drei „Notfall-Einrichtungen“ (Kindertagesstätten Wilhelm Raabe, Varietà und Kilindum) geöffnet sind, stehen ab kommenden Montag, dem 23. März 2020 alle städtischen Kindertagesstätten im Bedarfsfall für eine Notbetreuung bereit. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung und die Leitungen der Kindertagesstätten sind angesichts der außergewöhnlichen Situation angehalten, die vorgenannten Ausnahmeregelungen strikt zu beachten.

Ich bitte Sie, für die Anmeldung Ihres Kindes/Ihrer Kinder das Formular von unserer Internetseite (www.wolfenbuettel.de) zu verwenden. Dieses ist von jeder/jedem Sorgeberechtigten vollständig auszufüllen und vom jeweiligen Arbeitgeber zu bestätigen. Damit helfen Sie uns, den Einsatz des Personals, die Organisation des Mittagessens und weitere organisatorische Aspekte planen zu können.

Zum Verfahren der Notbetreuung:

Das Formular ist direkt in der jeweiligen Kindertagesstätte abzugeben. Der Antrag wird sodann umgehend in der jeweiligen Kindertagesstätte und in der Verwaltung überprüft.

Soweit Sie Unterstützung benötigen, stehen Ihnen Herr Norbert Fricke, Schulamt, Telefon 05331 86-224; E-Mail: norbert.fricke@wolfenbuettel.de und Herr Andreas Binner, Schulamt, Telefon 05331 86-202, E-Mail: andreas.binner@wolfenbuettel.de sowie die Leitungen der städtischen Kindertagesstätten telefonisch zur Verfügung.

Für Hortkinder in der Notbetreuung gilt in der Woche ab 23. März 2020 die Regelung, dass sie vormittags in der zuständigen Grundschule und ab Mittag im angemeldeten Hort betreut werden.

Soweit Betreuungsleistungen im Zeitraum vom 16. März bis zum 17. April 2020 nicht oder nur anteilig in Anspruch genommen werden, erfolgt im Anschluss rückwirkend eine vollständige oder anteilige Erstattung der gezahlten KiTa-Gebühren und des Mittagessenentgelts.

Thomas Pink
Bürgermeister


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