Klinikum ermöglicht weitere Öffnungsschritte für Besucher

Eine telefonische Anmeldung ist nur erforderlich, wenn Besucher einen Antigenschnelltest als Service des Klinikums durchführen lassen möchten.

Eine telefonische Anmeldung ist ab sofort nur erforderlich, wenn Besucher einen Antigenschnelltest als Service des Klinikums durchführen lassen möchten.
Eine telefonische Anmeldung ist ab sofort nur erforderlich, wenn Besucher einen Antigenschnelltest als Service des Klinikums durchführen lassen möchten. | Foto: Städtisches Klinikum Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Ab dem morgigen Mittwoch treten im Städtischen Klinikum weitere Lockerungen für Besucher in Kraft. Dies teilte das Städtische Klinikum am Dienstagmit.


Nachdem jüngst das generelle Besuchsverbot aufgehoben wurde, wird der Zugang ins Klinikum für getestete, geimpfte und genesene Bürgerinnen und Bürger nun deutlich vereinfacht. Auch die Zahl der Besucher pro Tag und das Anmeldungsprozedere wurden der derzeitigen Lage angepasst. Dies teilt das Städtische Klinikum in einer Pressemitteilung mit.

„Die aktuelle Entwicklung der Inzidenzen in der Region macht es uns möglich, unser Haus noch weiter für Besucher zu öffnen“, berichtet Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums. Ab dem 23. Juni könne jeder Patient ab dem Aufnahmetag in der Zeit von 14:30 bis 18 Uhr maximal einen Besucher gleichzeitig empfangen. Zuvor lag die Grenze noch bei einem Besucher pro Tag. „Bei einem Besucherwechsel muss derjenige, der das Klinikum verlässt, aktiv am Einlass Bescheid geben. Nur so kann der nächste Besucher zum Angehörigen vorgelassen werden“, erklärt der Geschäftsführer. „Im Sinne unserer Patienten wäre es wünschenswert, wenn der Besuchszeitraum auf eine Stunde begrenzt wird“, bittet Burghardt um Rücksichtnahme.

Telefonische Anmeldung nur noch bei Testwunsch nötig


Eine telefonische Anmeldung ist nur erforderlich, wenn Besucher einen Antigenschnelltest als Service des Klinikums durchführen lassen möchten. „Bei Vorlage eines negativen Tests durch ein anerkanntes Testzentrum, eines Genesenen- oder Impfausweises entfällt somit die Anmeldepflicht“, erörtert Burghardt. Besucher, die einen Test benötigen, können weiterhin in der Zeit von 10 bis 13:30 Uhr unter der Nummer 05331/934 1010 einen Termin buchen. Darüber hinaus werde eine Nutzung des kostenlosen Testangebots seitens des Klinikums auch weiterhin empfohlen.

Kontaktdaten werden weiterhin erfasst – Formular zum Download


„Wir sind auch weiterhin gesetzlich verpflichtet, die Kontaktdaten eines jeden Besuchers zu erfassen. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, steht ab sofort ein Besucherformular zum Herunterladen auf unserer Homepage bereit (www.klinikum-wolfenbuettel.de). Das Formular bringen die Bürgerinnen und Bürger dann einfach ausgefüllt zum Besuch mit“, erörtert der Geschäftsführer das Prozedere. Zusätzlich müssten auch die Impf- bzw. Genesenenausweise sowie die Testnachweise auf ihre Korrektheit hin überprüft werden. Ohne eine gewisse Wartezeit werde der Besuch also auch ab dem morgigen Mittwoch nicht zu realisieren sein, so Burghardt.

Weiter bleibe es bei Besuchen dringend notwendig, sich an die geltenden Abstandsregelungen, das durchgängige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes – auch im Patientenzimmer - sowie die Hust- und Niesetikette und das regelmäßige Händewaschen und Lüften zu halten. Auch eine vollständige Impfung rechtfertige keine Ausnahme.


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