Kommunale Spitzenverbände: "Schuldenbremse verfassungsrechtlich absichern und kommunale Finanzausstattung gewährleisten"




„Die Schuldenbremse des Grundgesetzes bedarf einer Ausgestaltung in der Niedersächsischen Verfassung, damit das Land auf konjunkturelle Schwankungen und außergewöhnliche Notlagen reagieren kann. Diese notwendige Regelung darf nicht parteitaktischen Überlegungen vor der Landtagswahl geopfert werden“, hob Prof. Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), anlässlich der heutigen Landtagsberatungen zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung hervor. „Angesichts der aktuellen Staatsschuldenkrise in Europa ist ein Scheitern der Beratungen im Niedersächsischen Landtag ein fatales Signal“, so Meyer weiter.

Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB), Dr. Marco Trips, forderte: „Wenn es zu keiner Einigung kommt, bedarf es wenigstens einer Absicherung der kommunalen Finanzen, damit das Land sich nicht zu Lasten der Städte, Gemeinden und Landkreise saniert. Insoweit haben sowohl CDU und FDP als auch SPD und Grüne einen Vorschlag der kommunalen Seite zur Änderung von Artikel 58 der Niedersächsischen Verfassung in den Landtag eingebracht. Wenigstens dieser Teil kann daher ohne Weiteres noch in der jetzt ablaufenden Legislaturperiode geregelt werden.“

Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz, Niedersächsischer Städtetag (NST) verdeutlichte: „Auch wenn eine Einigung zur Änderung der Verfassung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zustande kommt, wird die Niedersächsische Verfassung an das Grundgesetz angepasst werden müssen. Aus diesem Grunde wird das Problem auch im Fall des jetzigen Scheiterns in den nächsten Jahren weiterhin oben auf der Tagesordnung stehen.“ Insoweit warnte er alle Beteiligten vor überzogenen Forderungen.


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