Damit Jugendgruppen und Jugendverbände ihre Planung entsprechend gestalten können, weist die Kreisjugendpflege bereits jetzt darauf hin, dass ab dem nächsten Jahr geänderte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gelten. Die Richtlinien sind im Jugendhilfeausschuss und im Kreistag des Landkreises beschlossen worden.
Nach den geänderten Richtlinien müssen Antragsteller künftig ihren Wohnsitz im Landkreis Wolfenbüttel haben. Außerdem wurde die Förderung für die außerschulische Bildung erhöht. Angelehnt an die in den vergangenen Jahren bei der Kreisjugendpflege eingegangenen Anträge wurde darüber hinaus die Förderdauer teilweise verkürzt.
Weitere Auskünfte erhalten Interessierte bei der Kreisjugendpflege Wolfenbüttel unter der Telefondurchwahl 05331/ 84-181. Anträge für das kommende Jahr können ab sofort gestellt werden.
Kreisjugendpflege informiert: Geänderte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit ab 2013
| Foto: Anke Donner
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