Kreistag entscheidet über Wahlwiederholung - Bürger kritisiert Intransparenz

Ein Datum würde auch schon feststehen. Die Wahl würde zeitgleich mit der Wahlwiederholung der Stadt stattfinden.

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Symbolfoto | Foto: Nick Wenkel

Wolfenbüttel. In der kommenden Woche kommt der Kreistag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Dann soll das Gremium auch über eine eventuelle Wahlwiederholung entscheiden. Nach den Kommunalwahlen hatte Kreiswahlleiter Erster Kreisrat Heiko Beddig eine Wahlwiederholung beantragt, da es am 12. September in einem Wahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel zur Herausgabe falscher Stimmzettel kam.



Im Rahmen der Wahl zum Wolfenbütteler Kreistag war es in einem Urnenwahlbezirk der Stadt Wolfenbüttel im Kreiswahlbereich I zeitweise zu der Ausgabe von falschen Stimmzetteln gekommen. Anstelle des Stimmzettels des Kreiswahlbereiches I wurden fälschlicherweise Stimmzettel für den Kreiswahlbereich III (Gemeinde Cremlingen und Samtgemeinde Sickte) ausgegeben. Insgesamt 259 falsche Stimmzettel wurden in der Lindenhalle herausgegeben. Da bei den 259 falsch ausgegebenen Stimmzetteln und den damit maximal zu verteilenden 777 Stimmen eine Veränderung bei der Mandatsverteilung nicht auszuschließen sei, soll die Wahl in diesem Bezirk wiederholt werden. Die Kreisverwaltung schlägt hierfür den 27. Februar 2022 vor. Betroffen hiervon ist nicht die Briefwahl.

Kritik an Transparenz des Landkreises


Der Einspruch des Kreiswahlleiters ist nicht der einzige. Auch ein Bürger, der in dem betreffenden Bezirk seine Stimme abgegeben hatte und von der Falschausgabe der Stimmzettel betroffen war, hatte Einspruch eingelegt. Er forderte ebenfalls eine Wahlwiederholung, da er einen Einfluss dieses Fehlers auf die Sitzverteilung des neuen Kreistages für möglich, sogar sehr wahrscheinlich halte.


In seinem schriftlichen Einwand übt der Verfasser, Ben Peters, auch Kritik an der Landkreisverwaltung bezüglich der Kommunikation. Seiner Auffassung nach habe der Landkreis nicht transparent genug über das Problem informiert. "Wahlen zeichnen sich unter anderem auch durch den Öffentlichkeitsgrundsatz aus, der aus meiner Sicht auch gebietet, über derartige Fehler klar und deutlich zu informieren. Eine derart deutliche Information sehe ich in der Presseinformation des Landkreises ausdrücklich nicht. Zwar wurde berichtet, dass 259 der 392 Stimmzettel eines Urnenwahlbezirkes falsch waren. Geboten wäre aus meiner Sicht allerdings gewesen, die betroffenen Wähler auch durch entsprechende Pressemitteilungen transparent zu informieren. Hierzu gehört ausdrücklich auch die Angabe des Wahlbezirkes Lindenhalle und die Angabe, in welcher Zeit es zur Ausgabe der falschen Stimmzettel gekommen ist", schreibt Peters.

Hätte der Landkreis detaillierter und transparenter informiert, hätte seiner Meinung nach eine größere Anzahl der betroffenen Personen die Möglichkeit gehabt, Wahleinspruch einzulegen. "Dass die Wähler anhand der im Internet zugänglichen Daten selbst recherchieren müssen, dass ihr Wahlbezirk der von diesem Fehler betroffene ist, ist mir unverständlich", heißt es in dem Schreiben weiter. Der Antragsteller betont, dass es ihm nicht darum gehe, einen Schuldigen zu finden. Vielmehr sei es ein Hinweis und eine Bitte, die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises kritisch zu überprüfen.


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